01 03 10

Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter 01 03 07 genannten Abfälle

⚠️ Gefährlicher Abfall (Sondermüll) Kapitel 01

Was bedeutet der AVV-Code 01 03 10?

Der Abfallschlüssel 01 03 10 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter 01 03 07 genannten Abfälle“. Er gehört zu Kapitel 01 (Bergbau / Bodenschätze) und ist als gefährlicher Abfall (umgangssprachlich „Sondermüll“) eingestuft und unterliegt den besonderen Nachweis- und Dokumentationspflichten der Nachweisverordnung.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft („Sondermüll“) und unterliegt den Nachweis- und Registerpflichten der Nachweisverordnung. Er darf nicht über den normalen Hausmüll oder Wertstoffhof entsorgt werden, sondern muss über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle (z.B. Schadstoffmobil) abgegeben werden.

AVV-Code
01 03 10
Kapitel
01 – Bergbau / Bodenschätze
Einstufung
gefährlicher Abfall

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.