Entsorgungslexikon
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Häufig gesucht: Abfallschlüssel · AVV-Code · Begleitschein · Entsorgungsfachbetrieb
85 Begriffe
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Begriffe zur Bezeichnung, Einordnung und Untersuchung von Abfällen.
Sechsstellige Nummer zur Bezeichnung einer Abfallart im Abfallverzeichnis.
Gebräuchliche Bezeichnung für einen Abfallschlüssel nach der AVV.
Verwandte gefährliche und nicht gefährliche Abfallschlüssel, deren Zuordnung geprüft werden muss.
Abfall, der im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet ist.
Untersuchung zur Unterstützung der Einstufung und Annahme eines Abfalls.
Person oder Unternehmen, durch deren Tätigkeit ein Abfall entsteht.
Person oder Unternehmen mit tatsächlicher Sachherrschaft über einen Abfall.
Dokumente, Pflichten und Rollen beim Nachweis und Transport von Abfällen.
Vorabnachweis für einen vorgesehenen Entsorgungsweg.
Dokumentiert eine konkrete Abfallcharge während des Transports.
Dokumentiert die Übergabe an einen Sammler bei einer Sammelentsorgung.
Regelt Nachweis-, Begleitschein- und Registerverfahren.
Verpflichtet bestimmte Beteiligte zur geordneten Dokumentation von Abfallströmen.
Übernimmt Abfälle und führt sie für den weiteren Entsorgungsweg zusammen.
Transportiert Abfälle zwischen Erzeugern, Sammlern und Entsorgungsanlagen.
Für festgelegte Tätigkeiten, Standorte und Abfallarten überwachter Betrieb.
Elektronische Verfahren, Erklärungen und Belege rund um den Entsorgungsnachweis.
Elektronische Abwicklung von Nachweis- und Registerverfahren für gefährliche Abfälle.
Gemeinsamer Vorabnachweis für einen Sammler bei gleichartigen Abfällen mehrerer Erzeuger.
Angaben des Abfallerzeugers zu Herkunft, Zusammensetzung und Entsorgungsweg im Entsorgungsnachweis.
Bestätigung des Entsorgers, dass eine Anlage den beschriebenen Abfall annehmen kann.
Behördliche Prüfung und Bestätigung des Entsorgungsnachweises, soweit erforderlich.
Verfahrenserleichterungen für kleine Mengen gefährlicher Abfälle je Erzeuger und Jahr.
Beleg über das gewogene Gewicht einer Lieferung, häufig Grundlage für Menge und Abrechnung.
Wer Abfälle erzeugt, besitzt, befördert oder entsorgen lässt, trägt unterschiedliche Pflichten. Diese Begriffe erklären Verantwortungsgrenzen, Auswahlpflichten, Überlassung, Getrenntsammlung und Aufbewahrungsfristen.
Wer dafür verantwortlich ist, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.
Pflichten desjenigen, durch dessen Tätigkeit ein Abfall entsteht.
Pflichten während der tatsächlichen Sachherrschaft über einen Abfall.
Welche Pflichten bleiben, wenn ein Entsorgungsunternehmen beauftragt wird.
Sorgfalt bei der Auswahl eines Entsorgungspartners vor der Beauftragung.
Wann Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind.
Welche Abfälle getrennt zu erfassen sind und wann Ausnahmen greifen.
Wie lange Nachweise, Register und Entsorgungsunterlagen aufzubewahren sind.
Wie Abfälle sortiert, aufbereitet, wiederverwendet, recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt werden.
Behandlungsschritte, die einen Abfall auf Verwertung, Beseitigung oder Anlagenannahme vorbereiten.
Trennung gemischter Abfälle in verwertbare und nicht verwertbare Bestandteile.
Technische Bearbeitung von Abfällen zu stofflich oder energetisch nutzbaren Fraktionen.
Prüfen, Reinigen und Reparieren von Gegenständen, die bereits Abfall geworden sind.
Verwertungsverfahren, bei dem Abfälle zu erneut nutzbaren Materialien aufbereitet werden.
Nutzung des Materials eines Abfalls statt seines Energieinhalts.
Nutzung des Energieinhalts eines Abfalls als Ersatz für einen Brennstoff.
Verfahren ohne vorrangigen Verwertungszweck, etwa Ablagerung oder thermische Beseitigung.
Welche Anlagen Abfälle annehmen, wie Entsorgungswege aufgebaut sind und welche Annahmekriterien vor der Anlieferung gelten.
Stationen, die ein Abfall von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung durchläuft.
Voraussetzungen, unter denen eine Anlage einen Abfall annehmen darf und kann.
Oberbegriff für Anlagen zur Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.
Anlagentyp, der gemischte Abfälle in einzelne Materialfraktionen trennt.
Anlagentyp, der Abfälle technisch zu nutzbaren Fraktionen bearbeitet.
Anlagentyp mit Recycling als Hauptprozess.
Anlage zur thermischen Behandlung von Abfällen mit Strom- und Wärmenutzung.
Anlage für gefährliche und besonders behandlungsbedürftige Abfälle.
Anlage zur dauerhaften Ablagerung von Abfällen, unterteilt in Deponieklassen.
Zeitweise Lagerung von Abfällen vor der weiteren Behandlung oder Entsorgung.
Wie Abfälle beprobt, untersucht und anhand von Werten einem Entsorgungsweg zugeordnet werden.
Geplante Entnahme einer Teilmenge, um Aussagen über die Gesamtmenge zu gewinnen.
Schriftliche Festlegung des Vorgehens vor der ersten Entnahme.
Probe, die die Zusammensetzung der Gesamtmenge zutreffend abbildet.
Materialmenge, die in einem Arbeitsgang an einer Stelle entnommen wird.
Zusammenführung mehrerer Einzelproben zu einer Probe.
Aus mehreren Mischproben zusammengefasste Probe bei gleichbleibender Homogenität.
Dokumentation von Entnahmestelle, Zeitpunkt, Verfahren und Auffälligkeiten.
Untersuchung ausgewählter Parameter nach genormten Verfahren.
Überprüfung der vorab gemachten Angaben durch die annehmende Anlage.
Aufbewahrter Teil einer Probe für eine spätere Nachprüfung.
Rechtlich oder technisch festgelegte Grenze für einen Parameter.
Wert, der die Zuordnung zu einer Klasse oder einem Entsorgungsweg bestimmt.
Begriffe zu unerwünschten Bestandteilen, Qualitätsanforderungen, Kontrollen und möglichen Folgen bei der Annahme von Abfällen.
Unerwünschter Bestandteil, der Qualität, Verwertung oder Behandlung eines Abfallstroms beeinträchtigen kann.
Abfall, der in ein nicht dafür vorgesehenes Sammel- oder Erfassungssystem gegeben wurde.
Unerwünschte stoffliche oder chemische Beimischung, die Eigenschaften oder Verwertbarkeit verändern kann.
Anteil der Bestandteile, die nicht zum vorgesehenen Zielmaterial einer Abfall- oder Wertstofffraktion gehören.
Maß dafür, wie einheitlich eine getrennt erfasste Material- oder Abfallfraktion zusammengesetzt ist.
Kriterium, das ein Abfall oder Sekundärrohstoff für Annahme, Behandlung oder Verwertung erfüllen soll.
Visuelle Prüfung einer Anlieferung oder Charge auf erkennbare Abweichungen und unerwünschte Bestandteile.
Prüfung einer Anlieferung anhand von Unterlagen, Identität, Menge, Beschaffenheit und Annahmekriterien.
Ablehnung oder Rückgabe einer Anlieferung, wenn Vorgaben oder Annahmekriterien nicht erfüllt sind.
Fachlich begründete Anpassung der Abfalldeklaration nach neuen oder abweichenden Erkenntnissen.
Zusätzliche Sortierung zur Entfernung von Fehlwürfen oder Störstoffen und zur Verbesserung der Qualität.
Entscheidung einer Anlage, eine Anlieferung wegen nicht erfüllter Annahmebedingungen nicht zu übernehmen.
Begriffe zur Beförderung, Bereitstellung, Übergabe und logistischen Abwicklung von Abfällen.
Beförderung von Abfällen vom Entstehungs- oder Abholort zu einer Anlage, einem Zwischenlager oder einem weiteren Übergabepunkt.
Behälter oder Ladeeinheit, in der Abfälle während Bereitstellung, Beförderung oder Umschlag aufgenommen werden.
Bereitstellung eines Containers an einem vereinbarten Standort zur Befüllung mit bestimmten Abfällen.
Austausch eines gefüllten Containers gegen einen leeren oder anders geeigneten Behälter.
Übergang von Abfällen zwischen Fahrzeugen, Behältern oder Beförderungsabschnitten ohne abschließende Behandlung.
Anlage zur Annahme, vorübergehenden Bereitstellung und Weiterleitung von Abfällen in andere Fahrzeuge oder Behälter.
Beförderungsabschnitt zwischen zwei Übergabe-, Lager-, Umschlag- oder Behandlungsstellen.
Maßnahmen, die Verrutschen, Herabfallen, Auslaufen oder Freisetzen einer Ladung während der Beförderung verhindern sollen.
Unterlagen, die Angaben zu Abfall, Herkunft, Beförderung, Beteiligten oder Entsorgungsweg dokumentieren.
Tatsächlich oder geplant zurückgelegte Strecke zwischen Abholort, Übergabestellen und Zielanlage.
Räumlicher Bereich, aus dem eine Anlage, ein Dienstleister oder ein Sammelsystem üblicherweise Abfälle übernimmt.
Übergabe eines Abfalls an eine Anlage, Annahmestelle oder einen anderen berechtigten Empfänger.
Übernahme bereitgestellter Abfälle am vereinbarten Ort zur anschließenden Beförderung.
Das Entsorgungslexikon erklärt Fachbegriffe aus Abfallwirtschaft und Entsorgung in verständlicher Sprache. Es richtet sich an Entsorgungsunternehmen, Abfallerzeuger, Handwerks- und Baubetriebe, Abfallbeauftragte, Disponenten, Umweltbeauftragte, Hausverwaltungen, gewerbliche Auftraggeber und alle, die sich einen Überblick verschaffen möchten.
Die Einträge ordnen Begriffe fachlich ein und zeigen, worauf es in der Praxis ankommt. Sie treffen bewusst keine behördliche oder rechtsverbindliche Entscheidung für einen konkreten Einzelfall: Welche Einstufung, welcher Abfallschlüssel und welcher Entsorgungsweg im konkreten Fall zutreffen, hängt von Herkunft, Entstehungsprozess, Zusammensetzung, möglichen gefährlichen Eigenschaften und den Anforderungen der zuständigen Stellen beziehungsweise der annehmenden Anlage ab.
Ergänzend finden Sie im AVV-Verzeichnis die einzelnen Abfallschlüssel mit Beispielen und im Ratgeber praxisnahe Anleitungen zu einzelnen Abfallarten.
Das Lexikon wird schrittweise um weitere Themenbereiche ergänzt.
Geprüfte Fassungen: Abfallverzeichnis-Verordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz und Nachweisverordnung in der am 31. Juli 2026 über Gesetze im Internet abrufbaren Fassung. Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch die zuständigen Stellen oder die annehmende Anlage.