06 13 04

Abfälle aus der Asbestverarbeitung

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 06

Was bedeutet der AVV-Code 06 13 04?

Der Abfallschlüssel 06 13 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Abfälle aus der Asbestverarbeitung“. Er gehört zu Kapitel 06 (Anorganische Chemie) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
06 13 04
Kapitel
06 – Anorganische Chemie
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.