07 01 11

Schlämme aus betriebseigener Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 07

Was bedeutet der AVV-Code 07 01 11?

Der Abfallschlüssel 07 01 11 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Schlämme aus betriebseigener Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten“. Er gehört zu Kapitel 07 (Organische Chemie) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
07 01 11
Kapitel
07 – Organische Chemie
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.