08 03 16

Abfälle von Ätzlösungen

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 08

Was bedeutet der AVV-Code 08 03 16?

Der Abfallschlüssel 08 03 16 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Abfälle von Ätzlösungen“. Er gehört zu Kapitel 08 (Farben / Lacke / Klebstoffe / Druckfarben) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
08 03 16
Kapitel
08 – Farben / Lacke / Klebstoffe / Druckfarben
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.