10 03 15

Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 10

Was bedeutet der AVV-Code 10 03 15?

Der Abfallschlüssel 10 03 15 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt“. Er gehört zu Kapitel 10 (Thermische Prozesse) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft und im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft. Für gefährliche Abfälle gelten die Nachweis- und Registerpflichten der Nachweisverordnung; für Erzeuger, Beförderer und Entsorgungsanlagen kommen dabei regelmäßig Entsorgungsnachweis und Begleitschein in Betracht. Der Umfang richtet sich nach Menge, Beteiligten und Einzelfall. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

AVV-Code
10 03 15
Kapitel
10 – Thermische Prozesse
Einstufung
gefährlicher Abfall

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.