10 04 05

Andere Teilchen und Staub (Blei)

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 10

Was bedeutet der AVV-Code 10 04 05?

Der Abfallschlüssel 10 04 05 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Andere Teilchen und Staub (Blei)“. Er gehört zu Kapitel 10 (Thermische Prozesse) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
10 04 05
Kapitel
10 – Thermische Prozesse
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.