11 01 98

andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

⚠️ Gefährlicher Abfall (Sondermüll) Kapitel 11

Was bedeutet der AVV-Code 11 01 98?

Der Abfallschlüssel 11 01 98 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten“. Er gehört zu Kapitel 11 (Oberflächenbearbeitung / Galvanik) und ist als gefährlicher Abfall (umgangssprachlich „Sondermüll“) eingestuft und unterliegt den besonderen Nachweis- und Dokumentationspflichten der Nachweisverordnung.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft („Sondermüll“) und unterliegt den Nachweis- und Registerpflichten der Nachweisverordnung. Er darf nicht über den normalen Hausmüll oder Wertstoffhof entsorgt werden, sondern muss über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle (z.B. Schadstoffmobil) abgegeben werden.

AVV-Code
11 01 98
Kapitel
11 – Oberflächenbearbeitung / Galvanik
Einstufung
gefährlicher Abfall

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.