12 01 08

Halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 12

Was bedeutet der AVV-Code 12 01 08?

Der Abfallschlüssel 12 01 08 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen“. Er gehört zu Kapitel 12 (Metallbearbeitung) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
12 01 08
Kapitel
12 – Metallbearbeitung
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.