14 06 05

Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 14

Was bedeutet der AVV-Code 14 06 05?

Der Abfallschlüssel 14 06 05 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten“. Er gehört zu Kapitel 14 (Lösemittel / Kältemittel / Treibgase) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
14 06 05
Kapitel
14 – Lösemittel / Kältemittel / Treibgase
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.