12 01 99

Abfälle a. n. g.

✓ Nicht gefährlicher Abfall Kapitel 12

Was bedeutet der AVV-Code 12 01 99?

Der Abfallschlüssel 12 01 99 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Abfälle a. n. g.“. Er gehört zu Kapitel 12 (Metallbearbeitung) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

AVV-Code
12 01 99
Kapitel
12 – Metallbearbeitung
Einstufung
nicht gefährlicher Abfall

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.