Der Abfallschlüssel 16 01 19 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Kunststoffe (Fahrzeuge)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Stoßstangen | Aus PP/PUR |
| Verkleidungsteile | Innen- und Außenverkleidung |
| Kunststoff-Tanks | Nach fachgerechter Entleerung |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Metallteile | Eigene Abfallschlüssel, siehe Eisen-/Nichteisenmetalle |
| Haushaltskunststoffe | Gehören zu AVV 20 01 39 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenIm Rahmen der Altfahrzeugverwertung.
Kunststoffteile werden sortenrein aufbereitet.
Ja, sortenreine Kunststoffteile werden stofflich verwertet.
Im Rahmen der Altfahrzeugverwertung oder beim Wertstoffhof.
Über Materialkennzeichnungen und spezielle Sortierverfahren in der Verwertungsanlage.
Die meisten ja, manche Verbundmaterialien sind aber schwer trennbar.
Im Rahmen der Altfahrzeugverwertung oder über den Wertstoffhof.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.