16 01 21

Gefährliche Bauteile (außer 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14)

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 16

Was bedeutet der AVV-Code 16 01 21?

Der Abfallschlüssel 16 01 21 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gefährliche Bauteile (außer 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
16 01 21
Kapitel
16 – Verschiedene Abfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.