16 03 07

metallisches Quecksilber

⚠️ Gefährlicher Abfall (Sondermüll) Kapitel 16

Was bedeutet der AVV-Code 16 03 07?

Der Abfallschlüssel 16 03 07 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „metallisches Quecksilber“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als gefährlicher Abfall (umgangssprachlich „Sondermüll“) eingestuft und unterliegt den besonderen Nachweis- und Dokumentationspflichten der Nachweisverordnung.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft („Sondermüll“) und unterliegt den Nachweis- und Registerpflichten der Nachweisverordnung. Er darf nicht über den normalen Hausmüll oder Wertstoffhof entsorgt werden, sondern muss über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle (z.B. Schadstoffmobil) abgegeben werden.

AVV-Code
16 03 07
Kapitel
16 – Verschiedene Abfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.