16 05 09

Gebrauchte Chemikalien (außer 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08)

✓ Nicht gefährlicher Abfall Kapitel 16

Was bedeutet der AVV-Code 16 05 09?

Der Abfallschlüssel 16 05 09 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gebrauchte Chemikalien (außer 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

AVV-Code
16 05 09
Kapitel
16 – Verschiedene Abfälle
Einstufung
nicht gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.