16 09 02

Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 16

Was bedeutet der AVV-Code 16 09 02?

Der Abfallschlüssel 16 09 02 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
16 09 02
Kapitel
16 – Verschiedene Abfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.