19 01 06

Wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 19

Was bedeutet der AVV-Code 19 01 06?

Der Abfallschlüssel 19 01 06 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle“. Er gehört zu Kapitel 19 (Abfallbehandlungsanlagen / Kläranlagen) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
19 01 06
Kapitel
19 – Abfallbehandlungsanlagen / Kläranlagen
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.