19 02 11

sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

⚠️ Gefährlicher Abfall (Sondermüll) Kapitel 19

Was bedeutet der AVV-Code 19 02 11?

Der Abfallschlüssel 19 02 11 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten“. Er gehört zu Kapitel 19 (Abfallbehandlungsanlagen / Kläranlagen) und ist als gefährlicher Abfall (umgangssprachlich „Sondermüll“) eingestuft und unterliegt den besonderen Nachweis- und Dokumentationspflichten der Nachweisverordnung.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als gefährlich eingestuft („Sondermüll“) und unterliegt den Nachweis- und Registerpflichten der Nachweisverordnung. Er darf nicht über den normalen Hausmüll oder Wertstoffhof entsorgt werden, sondern muss über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle (z.B. Schadstoffmobil) abgegeben werden.

AVV-Code
19 02 11
Kapitel
19 – Abfallbehandlungsanlagen / Kläranlagen
Einstufung
gefährlicher Abfall

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.