03 02 04

Anorganische Holzschutzmittel

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 03

Was bedeutet der AVV-Code 03 02 04?

Der Abfallschlüssel 03 02 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Anorganische Holzschutzmittel“. Er gehört zu Kapitel 03 (Holz / Papier / Pappe) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
03 02 04
Kapitel
03 – Holz / Papier / Pappe
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.