Der Abfallschlüssel 13 02 05 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis (Altöl)“. Er gehört zu Kapitel 13 (Ölabfälle / Altöl / Kraftstoffe) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Gebrauchtes Motoröl | Aus Ölwechsel |
| Getriebeöl | Aus Fahrzeugwartung |
| Hydrauliköl (privat, kleine Mengen) | Aus Gartengeräten/Maschinen |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Speiseöle & -fette | Anderer Weg, siehe AVV 20 01 25 |
| Ölbindemittel mit Ölresten | Eigener Weg, gefährlicher Abfall |
Bei gefährlichen Abfällen lohnt sich eine fachkundige Einschätzung. Wir vermitteln kostenlos den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Altöl in verschlossenen Behältern kostenlos an.
Übernimmt Altöl direkt beim Ölwechsel.
Ein Liter Altöl kann tausende Liter Trinkwasser verunreinigen.
Am Wertstoffhof in der Regel ja, im Rahmen haushaltsüblicher Mengen.
Nein, das erschwert die Aufbereitung und kann die kostenlose Annahme verhindern.
In einem gut verschlossenen, auslaufsicheren Behälter.
Es wird aufbereitet und teils wieder als Schmieröl oder Brennstoff genutzt.
Werkstätten müssen eigenes Altöl entsorgen, bei mitgebrachtem Öl fragt man am besten vorher nach.
Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.