Der Abfallschlüssel 20 01 25 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Speiseöle und -fette“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Gebrauchtes Frittieröl | Abgekühlt |
| Bratfett | Erkaltet und fest |
| Altöl aus der Küche | In verschlossenem Behälter |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Motoröl & andere technische Öle | Gefährlicher Abfall, eigener Weg |
| Speiseöl in großen Kanistern (gewerblich) | Über Fachentsorger, nicht Haushaltssammlung |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Speiseöle in verschlossenen Behältern an.
Öl verstopft Rohre und belastet Kläranlagen.
Wird zu Biodiesel oder anderen Produkten weiterverarbeitet.
Nein, das verstopft Rohre und belastet die Kläranlage.
Abkühlen lassen, in einen verschlossenen Behälter füllen und zum Wertstoffhof bringen.
In kleinen Mengen teils möglich, größere Mengen besser über den Wertstoffhof.
Ja, es kann zu Biodiesel verarbeitet werden.
Kleine Mengen sind in manchen Kommunen erlaubt, größere Mengen besser über den Wertstoffhof.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.