16 01 13

Bremsflüssigkeiten entsorgen (AVV 16 01 13)

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 16

Was bedeutet der AVV-Code 16 01 13?

Der Abfallschlüssel 16 01 13 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Bremsflüssigkeiten“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

Beispiele: Was zählt zu Bremsflüssigkeiten (AVV 16 01 13)?

GegenstandHinweis
Gebrauchte BremsflüssigkeitAus Fahrzeugwartung
Reste aus dem BremsflüssigkeitswechselKleine Mengen
AVV-Code
16 01 13
Kapitel
16 – Verschiedene Abfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Gehört NICHT zu AVV 16 01 13

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
MotorölAnderer Weg, siehe AVV 13 02 05
KühlerfrostschutzAnderer Weg, siehe AVV 16 01 15

Fachbetrieb finden

Bei gefährlichen Abfällen lohnt sich eine fachkundige Einschätzung. Wir vermitteln kostenlos den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.

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Ätzend & giftig

Hautkontakt vermeiden, nicht ins Abwasser geben.

Häufige Fragen zu AVV 16 01 13

Ist Bremsflüssigkeit gefährlicher Abfall?

Ja, sie ist ätzend und giftig für Wasserorganismen.

Kann ich Bremsflüssigkeit selbst wechseln?

Technisch möglich, aber wegen der Gefahrstoffeigenschaften empfiehlt sich eine Fachwerkstatt.

Wohin mit Resten aus dem eigenen Wechsel?

Zur Schadstoffsammelstelle des Wertstoffhofs, gut verschlossen.

Darf Bremsflüssigkeit mit Motoröl gemischt werden?

Nein, verschiedene Gefahrstoffe müssen getrennt gesammelt werden.

Was passiert mit gebrauchter Bremsflüssigkeit?

Sie wird fachgerecht aufbereitet oder als Sonderabfall verbrannt, um Umweltschäden zu vermeiden.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.