Der Abfallschlüssel 16 01 13 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Bremsflüssigkeiten“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Gebrauchte Bremsflüssigkeit | Aus Fahrzeugwartung |
| Reste aus dem Bremsflüssigkeitswechsel | Kleine Mengen |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Motoröl | Anderer Weg, siehe AVV 13 02 05 |
| Kühlerfrostschutz | Anderer Weg, siehe AVV 16 01 15 |
Bei gefährlichen Abfällen lohnt sich eine fachkundige Einschätzung. Wir vermitteln kostenlos den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenÜbernimmt die fachgerechte Entsorgung beim Wechsel.
Für Privatpersonen die richtige Anlaufstelle.
Hautkontakt vermeiden, nicht ins Abwasser geben.
Ja, sie ist ätzend und giftig für Wasserorganismen.
Technisch möglich, aber wegen der Gefahrstoffeigenschaften empfiehlt sich eine Fachwerkstatt.
Zur Schadstoffsammelstelle des Wertstoffhofs, gut verschlossen.
Nein, verschiedene Gefahrstoffe müssen getrennt gesammelt werden.
Sie wird fachgerecht aufbereitet oder als Sonderabfall verbrannt, um Umweltschäden zu vermeiden.
Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.