Der Abfallschlüssel 16 01 12 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Bremsbeläge (außer 16 01 11)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| PKW-Bremsbeläge (asbestfrei) | Moderne Bremsbeläge |
| Bremsscheiben mit anhaftendem Belag | Werkstattabfall |
| Motorrad-Bremsbeläge | Kleinere Bauart |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Alte asbesthaltige Bremsbeläge | Gefährlicher Abfall, eigener Abfallschlüssel 16 01 11 |
| Bremsflüssigkeit | Gefährlicher Abfall, separat entsorgen |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Bremsbeläge beim Wechsel meist mit.
Für Privatpersonen ohne Werkstattbindung.
Metallanteile werden zurückgewonnen.
Nein, asbestfreie Bremsbeläge sind nicht gefährlich.
Bei sehr alten Fahrzeugen (vor ca. 1990) im Zweifel prüfen lassen.
Der Wechsel gehört in fachkundige Hände; die Entsorgung übernimmt meist die Werkstatt.
Metallanteile werden zurückgewonnen, der Rest fachgerecht verwertet.
Nein, das Prinzip ist identisch, nur die Mengen sind kleiner.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.