Der Abfallschlüssel 16 01 17 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Eisenmetalle (Fahrzeuge)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Fahrzeugkarosserie-Teile | Stahlblech |
| Motorblöcke | Aus Fahrzeugdemontage |
| Fahrgestell-Teile | Eisen-/Stahlkomponenten |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Nichteisenmetalle wie Aluminium | Eigener Abfallschlüssel, siehe AVV 16 01 18 |
| Haushaltsmetalle | Gehören zu AVV 20 01 40 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Eisenmetalle aus Fahrzeugen an.
Für kleinere Mengen.
Stahl lässt sich vollständig recyceln.
Zum Schrottplatz oder Wertstoffhof.
Ja, das erleichtert die sortenreine Verwertung.
Fahrzeugmetalle stammen aus der Kfz-Verwertung und werden dort meist direkt sortenrein erfasst.
Beim Schrotthändler teilweise ja, abhängig vom aktuellen Marktpreis.
Nein, das Grundprinzip des Einschmelzens ist gleich.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.