Der Abfallschlüssel 16 01 20 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Glas (Fahrzeuge)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Windschutzscheiben | Verbundglas |
| Seitenscheiben | Einscheiben-Sicherheitsglas |
| Scheinwerferglas | Kleinere Mengen |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Verpackungsglas | Gehört in den Glascontainer, siehe AVV 15 01 07 |
| Fensterglas aus Gebäuden | Anderer Abfallschlüssel |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Fahrzeugglas beim Scheibentausch mit.
Verbundglas wird speziell aufbereitet.
In der Regel übernimmt das die Werkstatt beim Austausch.
Nein, Verbundglas braucht eine spezielle Aufbereitung.
Nein, sofern es sich um normales Sicherheits- oder Verbundglas ohne Schadstoffe handelt.
Weil die Kunststofffolie zwischen den Glasscheiben vor dem Recycling entfernt werden muss.
Ja, das ist bei einzelnen Scheiben möglich.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.