Der Abfallschlüssel 15 01 07 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Verpackungen aus Glas“. Er gehört zu Kapitel 15 (Verpackungen / Aufsaugmaterialien) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Konservengläser | Ausgespült |
| Getränkeflaschen (ohne Pfand) | Wein-, Saftflaschen |
| Marmeladengläser | Deckel vorher trennen |
| Kosmetikfläschchen aus Glas | Ohne Pumpmechanismus |
| Gewürzgläser | Klein- und Großgebinde |
Empfohlene Größe: 5-7 m³ Absetzcontainer
Kostenlos & unverbindlich anfragenNeu hier? Worauf man bei der Container-Bestellung achten sollte
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Pfandflaschen | Über das Pfandsystem zurückgeben, nicht entsorgen |
| Fensterglas & Spiegel | Gehören nicht in den Glascontainer, sondern zum Restmüll oder Wertstoffhof |
| Trinkgläser & Porzellan | Anderes Glas, gehört nicht in den Verpackungsglas-Container |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNach Farben (weiß/grün/braun) getrennt.
Für größere Mengen.
Altglas wird nahezu verlustfrei zu neuem Glas eingeschmolzen.
Für hochwertiges Recycling darf sich die Farbe im neuen Glas nicht vermischen.
Nein, die haben eine andere Schmelztemperatur und gehören nicht dorthin.
Ja, Metalldeckel gehören separat in die Wertstofftonne.
Zum Wertstoffhof, nicht in den Verpackungsglas-Container.
Nein, das mindert die Recyclingqualität – bitte nach Farben trennen.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.