Der Abfallschlüssel 16 01 22 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Bauteile a.n.g. (Fahrzeuge)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Sitze | Aus Fahrzeuginnenraum |
| Armaturenbrett-Teile | Kunststoff-Metall-Mix |
| Verschiedene Kleinteile | Nicht anders zugeordnet |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Sortenreine Materialien | Sollten wenn möglich getrennt den jeweiligen Abfallschlüsseln zugeordnet werden |
| Batterien/Akkus aus Fahrzeugen | Gefährlicher Abfall, eigener Weg |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenIm Rahmen der Altfahrzeugverwertung.
Materialgemische werden nach Möglichkeit sortiert.
Alles, was sich nicht eindeutig einem anderen Fahrzeug-Abfallschlüssel zuordnen lässt.
Sie werden zerlegt, Metallgestell und Polstermaterial getrennt verwertet.
Nein, das übernimmt die Verwertungsanlage im Rahmen der Altfahrzeugverwertung.
Nein, sie gehören zur speziellen Altfahrzeugverwertung.
Bei eindeutig zuordenbaren Materialien (Metall, Glas, Kunststoff) gelten die jeweils spezifischen Codes.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.