18 01 08

Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 18

Was bedeutet der AVV-Code 18 01 08?

Der Abfallschlüssel 18 01 08 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel“. Er gehört zu Kapitel 18 (Gesundheitswesen / Medizin) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
18 01 08
Kapitel
18 – Gesundheitswesen / Medizin
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.