Eine Mischprobe entsteht nach LAGA PN 98 durch Vereinigen und Vermischen von Einzelproben und besteht grundsätzlich aus vier Einzelproben. Sie bildet einen Bereich als Durchschnitt ab und kann kleine, stark belastete Teilmengen rechnerisch verdecken.
Ein Beispiel
Ein Haufwerk wird in vier Sektoren geteilt. In jedem Sektor werden fünf Einzelproben entnommen, auf einer sauberen Fläche zusammengeschüttet, durchmischt und schrittweise auf etwa ein Kilogramm reduziert. Ergebnis: vier Mischproben, eine je Sektor.
Der Vorteil zeigt sich bei der Auswertung. Fällt nur ein Sektor auf, betrifft das auch nur ein Viertel der Menge – bei einer einzigen Mischprobe über alles hätte der Wert für den ganzen Haufen gegolten.
Wie eine Mischprobe entsteht
Eine Mischprobe entsteht, indem mehrere Einzelproben zusammengeführt und durchmischt werden. Aus der so entstandenen Menge wird anschließend durch Teilen die eigentliche Laborprobe gewonnen.
- Einzelproben entnehmenNach Plan über die Grundmenge oder einen Sektor verteilt.
- ZusammenführenAuf einer sauberen Fläche oder in einem geeigneten Behälter.
- HomogenisierenDurchmischen, soweit das Material es zulässt.
- Teilen und reduzierenBis die für das Labor benötigte Menge erreicht ist.
- KennzeichnenEindeutige Bezeichnung, Bezug zum Probenahmeplan und zum Protokoll.
Was sie leistet
Die Mischprobe bildet einen Bereich als Durchschnitt ab. Das ist ihr Zweck: Ein einzelner Messwert soll nicht von einer zufällig getroffenen Stelle abhängen, sondern die Zusammensetzung des beprobten Sektors widerspiegeln. Sie ist damit der übliche Weg zu einer repräsentativen Probe.
Verdünnung und Überlagerung
Eine Mischprobe mittelt – und das ist zugleich ihre Schwäche. Enthält ein Sektor eine kleine, stark belastete Teilmenge, kann deren Wirkung im Mittelwert untergehen. Das Ergebnis ist dann rechnerisch korrekt und in der Sache irreführend, weil die Belastung im Material weiterhin vorhanden ist.
Deshalb sieht die LAGA PN 98 vor, auffällige Bereiche zu separieren und gesondert zu untersuchen. Bei Abfällen mit großer Heterogenität und Stückigkeit – etwa Siedlungsabfällen – ist die Bildung von Misch- oder Sammelproben über die gesamte Grundmenge nur sinnvoll, wenn eine Sieb- oder Sortieranalyse vorgeschaltet wird.
Was dokumentiert werden muss
Aus dem Probenahmeprotokoll muss hervorgehen, aus welchen Einzelproben eine Mischprobe gebildet wurde, welchem Bereich sie zugeordnet ist und wie geteilt wurde. Ohne diesen Bezug lässt sich ein Messwert später keiner Teilmenge zuordnen – und verliert damit für eine Bewertung an Wert.
Die Stufe darüber: Sammelprobe
Bei sehr großen Grundmengen erlaubt die PN 98, mehrere aufeinanderfolgende Mischproben zu einer Sammelprobe zusammenzufassen – allerdings nur, wenn die Homogenität des Prüfguts gleich bleibt. Die Sammelprobe entsteht also aus Mischproben, nicht aus Einzelproben.
Ob eine Mischprobe für sich ins Labor geht oder Teil einer Sammelprobe wird, legt der Probenahmeplan fest. Die Laborprobe entspricht im Regelfall einer reduzierten Misch- oder Sammelprobe.
Wann keine Mischprobe gebildet wird
- bei erkennbaren Belastungsnestern, die separat zu beurteilen sind
- wenn geprüft werden soll, ob innerhalb einer Menge Unterschiede bestehen
- bei Parametern, die durch das Mischen verändert würden, etwa bei leichtflüchtigen Stoffen
- wenn einzelne Behälter oder Chargen getrennt bewertet werden sollen
Warum Homogenisieren nicht immer möglich ist
Das Durchmischen einer Mischprobe setzt voraus, dass sich das Material überhaupt mischen lässt. Bei feinkörnigem, trockenem Material funktioniert das gut. Bei einem Gemisch aus Feinanteilen und groben Stücken entmischt es sich beim Umschichten sogar wieder: Die feinen Bestandteile rieseln nach unten, die groben bleiben oben.
Deshalb sieht die PN 98 für heterogene, stückige Abfälle vor, der Probenbildung eine Sieb- oder Sortieranalyse vorzuschalten. Die Fraktionen werden getrennt betrachtet und ihr Anteil an der Gesamtmenge bestimmt, statt alles zu einer Probe zu vermengen.
Für die Praxis heißt das: Bei Bauschutt, Altholz oder Siedlungsabfällen ist die einfache Mischprobe über die gesamte Menge kein geeignetes Vorgehen. Wer ein Untersuchungsergebnis zu solchen Materialien liest, sollte im Protokoll nachsehen, wie die Probenbildung tatsächlich erfolgt ist.
Vom Haufen zur Laborprobe
Aus einer Mischprobe von mehreren Kilogramm muss eine Laborprobe von wenigen hundert Gramm werden. Dieses Reduzieren ist ein eigener Arbeitsschritt und keine Nebensache: Wer einfach oben abschöpft, greift systematisch die falsche Fraktion ab.
Fachlich üblich sind Verfahren, die die Menge schrittweise halbieren, etwa durch Aufteilen eines flach ausgebreiteten Kegels in Viertel und Verwerfen gegenüberliegender Teile. Entscheidend ist, dass jeder Teilschritt die Zusammensetzung erhält.
Bei stückigem Material stößt auch dieses Vorgehen an Grenzen. Dann wird vor dem Teilen zerkleinert, damit die größte Stückgröße in einem sinnvollen Verhältnis zur verbleibenden Menge steht. Wie zerkleinert und geteilt wurde, gehört ins Protokoll.
Mehrere Mischproben statt einer
Bei größeren Mengen wird nicht eine einzige Mischprobe über alles gebildet, sondern je Sektor eine. Das hat einen praktischen Vorteil, der über die reine Genauigkeit hinausgeht: Es entstehen mehrere Ergebnisse für Teilbereiche statt eines Werts für die Gesamtmenge.
Zeigt sich dabei, dass ein Teilbereich auffällt und die übrigen nicht, lässt sich unter Umständen nur dieser Bereich einem aufwendigeren Entsorgungsweg zuführen. Bei einer einzigen Mischprobe über alles wäre diese Unterscheidung nicht möglich gewesen – das Ergebnis hätte für die gesamte Menge gegolten.
Voraussetzung ist, dass die Aufteilung von vornherein im Probenahmeplan angelegt und die Sektoren im Feld tatsächlich getrennt gehalten wurden. Nachträglich lässt sich eine Menge nicht in Bereiche zerlegen, für die es keine getrennten Proben gibt.
Verwandte Lexikonbegriffe
-
Einzelprobe
Einzelne Entnahme an einer Stelle.
-
Sammelprobe
Zusammenführung über Raum oder Zeit.
-
Repräsentative Probe
Probe, die die Gesamtmenge zutreffend abbildet.
-
Probenahmeprotokoll
Dokumentation der Entnahme.
-
Laboranalyse
Untersuchung ausgewählter Parameter im Labor.
Passende Ratgeber
Fachliche Grundlagen: LAGA PN 98 (Stand Oktober 2024; Anhang 4 DepV verweist auf die Fassung Mai 2019), DepV Anhang 4 – Rechtsstand: 1. August 2026.
- LAGA Mitteilung 32 (PN 98) – aktualisierte fachliche Fassung, Stand Oktober 2024
- LAGA Mitteilung 32 (PN 98), Stand Mai 2019 – in Anhang 4 DepV ausdrücklich in Bezug genommene Fassung
- LAGA – Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA PN 98
- Anhang 4 DepV – Anforderungen an Probenahme und Analytik
- Umweltbundesamt – Abfallwirtschaft
Stand der Recherche: 1. August 2026. Rechtsvorschriften und die Genehmigungslage einzelner Anlagen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltende Fassung und die Angaben der zuständigen Behörde beziehungsweise der annehmenden Anlage.
