Eine Sammelprobe ist nach LAGA PN 98 eine Probe, die durch Vereinigen und Vermischen von Mischproben entsteht. Sie darf gebildet werden, wenn die Homogenität des Prüfguts gleich bleibt, und verringert dadurch die Zahl der erforderlichen Laboruntersuchungen.
Ein Beispiel
Ein Haufwerk von 1.200 Kubikmetern wird beprobt. Nach den Vorgaben der PN 98 entstehen daraus zehn Mischproben. Weil das Material gleichbleibend zusammengesetzt ist, werden die jeweils folgenden drei Mischproben zu je einer Sammelprobe zusammengefasst.
Am Ende gehen zehn Mischproben und zwei Sammelproben ins Labor. Ohne diese Zusammenfassung wären es mehr Laborproben gewesen – und damit mehr Analysen bei gleichem Erkenntnisgewinn.
Die Definition der PN 98
Die LAGA PN 98 definiert für ihren Anwendungsbereich ausdrücklich: Eine Sammelprobe ist eine Probe, die durch Vereinigen und Vermischen von Mischproben entsteht. Sie steht damit eine Stufe über der Mischprobe, die ihrerseits aus Einzelproben gebildet wird.
| Stufe | Entsteht aus | Nach PN 98 |
|---|---|---|
| Einzelprobe | einer Entnahme an einer Stelle | Baustein der Mischprobe |
| Mischprobe | Vereinigen und Vermischen von Einzelproben | grundsätzlich aus vier Einzelproben |
| Sammelprobe | Vereinigen und Vermischen von Mischproben | Zusammenfassung mehrerer Mischproben |
| Laborprobe | Reduzierung einer Misch- oder Sammelprobe | die tatsächlich ins Labor gehende Menge |
Häufiges Missverständnis: Eine Sammelprobe ist nicht dasselbe wie eine Mischprobe und auch nicht die Beprobung eines laufenden Abfallstroms. Sie ist die nächsthöhere Stufe – gebildet aus bereits fertigen Mischproben.
Wozu zusammengefasst wird
Mit wachsender Grundmenge steigt die Zahl der erforderlichen Mischproben. Ab einer bestimmten Größe erlaubt die PN 98, jeweils mehrere aufeinanderfolgende Mischproben zu einer Sammelprobe zusammenzufassen, sofern die Homogenität des Prüfguts gleich bleibt.
Der Gedanke dahinter: Bei produktionsspezifischen Abfällen oder bei Material aus Recyclingprozessen kann mit gleichbleibender Qualität gerechnet werden. Es wäre wenig sinnvoll, für eine sehr große, gleichmäßige Menge jede Mischprobe einzeln zu analysieren.
Die Zusammenfassung senkt also den Analyseaufwand, ohne die Aussagekraft wesentlich zu mindern – aber eben nur unter der Voraussetzung gleichbleibender Homogenität. Bei heterogenem Material greift diese Möglichkeit nicht.
Was dabei verloren geht
Jede Zusammenfassung mittelt weiter. Eine Sammelprobe aus mehreren Mischproben beschreibt einen größeren Bereich als jede einzelne von ihnen – und kann Unterschiede zwischen diesen Bereichen nicht mehr sichtbar machen.
Deshalb knüpft die PN 98 die Bildung von Sammelproben an gleichbleibende Homogenität. Wo Zweifel daran bestehen, bleibt es bei getrennt untersuchten Mischproben – auch wenn das mehr Analysen bedeutet.
Für die Praxis heißt das: Wer eine große Menge über Sammelproben untersuchen lässt und später feststellt, dass ein Teilbereich auffällt, kann diesen Bereich nicht mehr eingrenzen. Die Zuordnung gilt dann für die gesamte von der Sammelprobe erfasste Menge.
Abgrenzung: Stoffstrom und Zeitbezug
Die Beprobung eines laufenden Abfallstroms ist ein eigener Fall und nicht die Definition der Sammelprobe. Die PN 98 spricht hier von Stoffströmen: Bei der Entnahme aus bewegten Stoffströmen ist für die Grundmenge ein Zeitbezug zu definieren, etwa eine Tagesdurchsatzmenge.
Auch dort entstehen Einzelproben, daraus Mischproben und gegebenenfalls Sammelproben – die Stufenlogik bleibt dieselbe. Was sich unterscheidet, ist allein die Abgrenzung der Grundmenge: über die Zeit statt über den Raum.
Was ins Protokoll gehört
Aus dem Probenahmeprotokoll muss hervorgehen, welche Mischproben zu welcher Sammelprobe zusammengefasst wurden und auf welche Teilmenge sich diese bezieht. Ohne diesen Bezug lässt sich ein Messwert später keiner Menge zuordnen.
Festzuhalten ist außerdem die Begründung für die Zusammenfassung, also der Beleg für die angenommene gleichbleibende Homogenität. Bei einer späteren Prüfung ist genau das die Frage, die gestellt wird.
Wann sich die Zusammenfassung lohnt
Die Bildung von Sammelproben ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit. Sie lohnt sich dort, wo eine große Menge gleichmäßig zusammengesetzt ist und die Zahl der Analysen sonst unverhältnismäßig würde – typischerweise bei produktionsspezifischen Abfällen aus einem gleichbleibenden Prozess oder bei aufbereiteten Fraktionen aus einer Recyclinganlage.
Nicht sinnvoll ist sie bei Material aus unterschiedlichen Quellen, bei Bauabfällen mit wechselnder Zusammensetzung oder immer dann, wenn erst geklärt werden soll, ob innerhalb einer Menge Unterschiede bestehen. In diesen Fällen ist gerade die getrennte Untersuchung der einzelnen Mischproben der Zweck der Übung.
Die Bildung von Sammelproben sollte bereits im Probenahmeplan vorgesehen und fachlich begründet werden. Erkenntnisse bei der Prüfung vor Ort können jedoch eine Änderung oder Ergänzung der Probenahmestrategie erforderlich machen; solche Abweichungen müssen dokumentiert werden.
Verwandte Lexikonbegriffe
-
Mischprobe
Probe aus Einzelproben – die Stufe darunter.
-
Einzelprobe
Einzelne Entnahme an einer Stelle.
-
Repräsentative Probe
Probe, die die Gesamtmenge zutreffend abbildet.
-
Probenahmeplan
Schriftliche Festlegung des Vorgehens.
-
Probenahmeprotokoll
Dokumentation der Entnahme.
-
Laboranalyse
Untersuchung ausgewählter Parameter im Labor.
Fachliche Grundlagen: LAGA PN 98 (Stand Oktober 2024; Anhang 4 DepV verweist auf die Fassung Mai 2019) (LAGA Mitteilung 32), DepV Anhang 4 – Rechtsstand: 1. August 2026.
- LAGA Mitteilung 32 (PN 98) – aktualisierte fachliche Fassung, Stand Oktober 2024
- LAGA Mitteilung 32 (PN 98), Stand Mai 2019 – in Anhang 4 DepV ausdrücklich in Bezug genommene Fassung
- LAGA – Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA PN 98
- Anhang 4 DepV – Anforderungen an Probenahme und Analytik
- Umweltbundesamt – Abfallwirtschaft
Stand der Recherche: 1. August 2026. Rechtsvorschriften und die Genehmigungslage einzelner Anlagen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltende Fassung und die Angaben der zuständigen Behörde beziehungsweise der annehmenden Anlage.
