Ein Bauschuttcontainer ist nur für sortenreinen mineralischen Abfall gedacht. Je sauberer er befüllt wird, desto günstiger und einfacher die Entsorgung. Damit Sie nicht in die teure Umdeklarierungs-Falle tappen, hier die vollständige Übersicht, was hineingehört – und was auf keinen Fall.
Was darf in den Bauschuttcontainer?
Hinein gehören ausschließlich mineralische, nicht brennbare Materialien, die sich recyceln lassen:
- Beton und Betonbruch
- Ziegel, Klinker, Mauerwerk
- Fliesen, Kacheln, Keramik (auch Waschbecken und WC-Schüsseln ohne Kunststoffteile)
- Mörtel- und Putzreste (nicht gipshaltig)
- Naturstein wie Marmor und Granit
- Sand, Kies, Estrich
- Dachziegel und Tonziegel
Was darf NICHT hinein?
Diese Materialien stören das Recycling oder sind gefährlich – sie führen zur Umdeklarierung des gesamten Containers als teureren Baumischabfall oder müssen als Sondermüll separat entsorgt werden:
- Gips und Rigips (reagieren chemisch, eigene Fraktion)
- Porenbeton / Ytong (eigener Rohstoffkreislauf, kein klassischer Beton – Details im Ratgeber Porenbeton entsorgen)
- Holz jeglicher Art
- Kunststoffe, Folien, Eimer, Tüten
- Dämmmaterial, Styropor, Mineralwolle
- Metalle, Kabel, Rohre
- Glas und Fensterscheiben
- Tapeten, Teppiche, Bodenbeläge, PVC
- Gefährlich: Asbest, teerhaltige Dachpappe, Farben, Lacke, Altöl
Niemals in den Container: Asbest (z. B. alte Faserzement-Wellplatten) und teerhaltige Dachpappe sind gefährlicher Abfall mit eigenen Vorschriften. Wie Sie Dachpappe vor der Entsorgung prüfen und wann bei Faserzement ein Asbestverdacht besteht, zeigen die Detailratgeber; allgemeine Problemstoffe behandelt Sondermüll entsorgen.
Warum die Trennung so wichtig ist
Der Grund ist einfach: Reiner Bauschutt lässt sich zu über 90 Prozent recyceln und ist deshalb günstig zu entsorgen. Sobald Fremdstoffe dabei sind, muss aufwendig nachsortiert werden – und der Preis steigt auf ein Vielfaches. Schon ein einzelner Fehlwurf kann dazu führen, dass der komplette Container als Baumischabfall abgerechnet wird. Die Details dazu stehen im Ratgeber Bauschutt oder Baumischabfall?.
Zweifelsfälle richtig einordnen
- Keramik mit Kunststoff: Ein WC mit Kunststoffdeckel? Deckel vorher abschrauben, die Keramik selbst darf rein.
- Fliesen mit Kleberresten: Übliche Anhaftungen sind in Ordnung, große Mengen Fliesenkleber besser vermeiden – mehr dazu im Ratgeber Fliesenkleber und Mörtel entsorgen.
- Putz: Kalkzementputz ja, gipshaltiger Putz nein.
- Kalksandstein vs. Porenbeton: Kalksandstein (schwer) darf rein, Porenbeton (leicht, porös) nicht. Im Zweifel: anheben.
Wohin mit dem, was nicht rein darf?
Die verbotenen Materialien verschwinden ja nicht – sie brauchen nur den richtigen Weg. Hier die häufigsten Fälle und wohin sie stattdessen gehören:
- Gips, Rigips: in einen separaten Gips-Container, siehe Rigips entsorgen.
- Porenbeton: eigene Fraktion mit eigenem Rohstoffkreislauf, siehe Porenbeton entsorgen.
- Holz: je nach Behandlung als Altholz A1–A4 – oft in einen eigenen Holz-Container oder zum Wertstoffhof.
- Metall: lässt sich meist kostenlos oder sogar gegen Erlös beim Schrotthändler abgeben.
- Dämmung und Mineralwolle: staubdicht verpackt als eigene Fraktion, bei Altbeständen mit besonderer Vorsicht.
- Gefahrstoffe (Asbest, Farben, Öl): über die Schadstoffsammlung oder einen Fachbetrieb – niemals in einen normalen Container.
Fällt bei Ihnen ohnehin viel Gemischtes an, kann statt des reinen Bauschuttcontainers ein Baumischabfallcontainer sinnvoller sein. Die Abwägung erklärt der Ratgeber Bauschutt oder Baumischabfall?.
Welche Containergröße für Bauschutt?
Weil Bauschutt so schwer ist, sind die Container kleiner, als viele erwarten. Für eine Badsanierung reichen oft 3 bis 5 m³, bei größeren Abbrüchen werden es 7 m³ oder mehr. Entscheidend ist aber selten das Volumen, sondern das zulässige Gewicht – ein 5-m³-Container ist mit reinem Bauschutt schnell an seiner Grenze. Für die genaue Mengenabschätzung samt Faustformel finden Sie eine Anleitung im Hauptartikel Bauschutt entsorgen.
Bauschutt-Container anfragen
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Kostenlos & unverbindlich anfragenWorauf Sie beim Befüllen achten sollten
Neben dem was zählt auch das wie. Ein paar Regeln sorgen für eine reibungslose Abholung: Nur bis zur Ladekante befüllen, das zulässige Gewicht beachten (Bauschutt ist schwer – ein Kubikmeter wiegt über eine Tonne) und einzelne Stücke möglichst unter 50 bis 60 cm Kantenlänge halten. Wie Sie typische Fehler vermeiden, steht im Ratgeber Die häufigsten Fehler beim Containerbefüllen.
Die passenden AVV-Codes
- 17 01 01 – Beton
- 17 01 02 – Ziegel
- 17 01 03 – Fliesen, Ziegel und Keramik
- 17 01 07 – Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
Weitere Codes im AVV-Verzeichnis.
Häufige Fragen
Darf Gips in den Bauschuttcontainer?
Nein. Gips und Rigips reagieren chemisch und stören das Recycling. Schon wenige Platten führen zur Umdeklarierung als Baumischabfall.
Darf ein Waschbecken oder eine Toilette in den Bauschutt?
Ja, die Keramik selbst darf rein. Kunststoffteile wie Deckel oder Spülkasten vorher entfernen.
Gehört Porenbeton (Ytong) in den Bauschutt?
Besser nicht: Porenbeton hat einen eigenen Rohstoffkreislauf und lässt sich sortenrein gesammelt recyceln – vermischt mit Bauschutt sinkt die Recyclingqualität. Details im Ratgeber Porenbeton entsorgen.
Was passiert, wenn ich versehentlich Holz hineinwerfe?
Der Container kann als Baumischabfall umdeklariert werden – das ist deutlich teurer. Am besten Fremdstoffe vor der Abholung noch entfernen.
