Großgeräte entsorgen: Kühlschrank, Waschmaschine, Herd & mehr

Kühlschrank, Waschmaschine, Herd oder Geschirrspüler ausgedient? Bei großen Haushaltsgeräten – der „weißen Ware" – gibt es ein paar wichtige Besonderheiten zu beachten, von der 1:1-Rücknahmepflicht bis zum Kältemittel im Kühlschrank. Wir zeigen jedes Gerät im Detail.

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Redaktion jetztentsorgen.de
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Große Haushaltsgeräte – die „weiße Ware" – lassen sich nicht einfach unter den Arm klemmen. Für ihre Entsorgung gelten eigene Regeln, und einzelne Geräte wie der Kühlschrank haben zusätzliche Besonderheiten. Hier finden Sie jedes Gerät im Detail.

Großgeräte entsorgen: Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Herd, Geschirrspüler und Mikrowelle über Abholung oder Wertstoffhof, Kühlschrank braucht wegen Kältemittel besondere Vorsicht
Großgeräte richtig entsorgen – der Kühlschrank braucht wegen des Kältemittels besondere Vorsicht.

Die 1:1-Rücknahmeregel bei Großgeräten

Für Großgeräte gilt die 1:1-Regel: Der Handel muss ein altes Gerät nur dann kostenlos zurücknehmen, wenn Sie gleichzeitig ein vergleichbares Neugerät kaufen. Praktisch heißt das: Beim Kauf der neuen Waschmaschine nehmen viele Händler die alte gleich mit. Ohne Neukauf bleibt der Wertstoffhof der zuverlässige, kostenlose Weg – seit 2026 durch Fachpersonal angenommen. Online-Händler müssen Kühlschränke, Fernseher und Waschmaschinen auf Wunsch sogar direkt bei Ihnen zuhause abholen.

Kühlschrank, Side-by-Side & Gefriertruhe

Kühlgeräte sind ein Sonderfall: Sie enthalten Kältemittel im Kühlkreislauf. Bei neueren Geräten ist das meist brennbares Isobutan (R600a), bei sehr alten Geräten teils noch ozonschädliches FCKW. In beiden Fällen gilt: niemals selbst öffnen, anbohren oder den Kühlkreislauf beschädigen. Die fachgerechte Entnahme übernimmt die Erstbehandlungsanlage – genau deshalb ist die geregelte Entsorgung über Handel oder Wertstoffhof hier besonders wichtig. Das gilt für alle Bauarten:

  • Klassischer Kühlschrank
  • Side-by-Side-Kühlschrank (größer, oft mit Eiswürfelspender – Wasseranschluss vorher trennen)
  • Kühl-Gefrierkombination
  • Gefrierschrank und Gefriertruhe
  • Weinkühlschrank / Weinklimaschrank

Waschmaschine & Waschtrockner

Waschmaschinen und der kombinierte Waschtrockner gehören zu den schwersten Haushaltsgeräten. Vor dem Abtransport sollten Sie die Transportsicherung wieder einsetzen (falls noch vorhanden) und Wasserzu- sowie -ablauf trennen. Die Entsorgung läuft über Handel (1:1 bei Neukauf), Wertstoffhof oder Abholservice.

Trockner & Wärmepumpentrockner

Ob klassischer Ablufttrockner, Kondenstrockner oder moderner Wärmepumpentrockner (der ebenfalls ein Kältemittel enthält, ähnlich wie ein Kühlschrank) – alle gehören zum Elektroschrott. Beim Wärmepumpentrockner gilt derselbe Vorsichtshinweis wie beim Kühlschrank: nicht selbst öffnen.

Herd, Backofen & Kochfeld

Bei Herden kommt es auf die Bauart an. Ein Elektroherd oder ein separates Induktions- bzw. Ceranfeld gehört als Elektrogerät in die geregelte Entsorgung. Ein reiner Gasherd ohne elektrische Bauteile fällt dagegen nicht unter das ElektroG – hier hilft der Wertstoffhof trotzdem weiter, oft als Sperrmüll oder Metallschrott. Eingebaute Backöfen und Kochfelder werden meist beim Küchenausbau mit entsorgt.

Entsorgungsweg für Elektroaltgeräte anfragen

Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Anhand Ihrer Angaben wird der passende Entsorgungsweg geklärt.

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Geschirrspüler

Geschirrspüler – ob freistehend oder als Einbaugerät – gehören ebenfalls zum Elektroschrott. Wasserzu- und -ablauf vorher trennen, dann läuft die Entsorgung wie bei anderen Großgeräten über Handel oder Wertstoffhof.

Mikrowelle

Die Mikrowelle ist ein Grenzfall zwischen Groß- und Kleingerät: Kompakte Modelle unter 25 cm Kantenlänge fallen unter die 0:1-Regel und können kostenlos ohne Neukauf zurückgegeben werden, größere Einbaumodelle gelten als Großgerät (1:1-Regel). Im Zweifel nimmt der Wertstoffhof sie ohnehin kostenlos an.

Dunstabzugshaube

Auch die Dunstabzugshaube ist ein Elektrogerät und gehört nicht in den Hausmüll. Beim Küchenausbau wird sie meist zusammen mit anderen Einbaugeräten entsorgt – Fettfilter vorher entnehmen, falls er separat gereinigt oder entsorgt werden soll.

Transport & Abbau: was zu beachten ist

  • Kühlgeräte: aufrecht transportieren, nicht liegend (Kompressoröl kann sonst in den Kühlkreislauf gelangen).
  • Wasseranschlüsse: bei Waschmaschine, Geschirrspüler und Side-by-Side- Kühlschrank vorher trennen.
  • Einbaugeräte: vorsichtig aus der Küchenzeile lösen, Kabel und Anschlüsse fachgerecht trennen (im Zweifel Elektriker).

Häufige Fragen

Darf ich meinen alten Kühlschrank selbst öffnen?

Nein. Der Kühlkreislauf enthält Kältemittel und darf nur von einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage geöffnet werden – niemals selbst anbohren.

Muss ich beim Kauf einer neuen Waschmaschine ein neues Gerät kaufen, damit die alte abgeholt wird?

Für die kostenlose Händlerrücknahme (1:1-Regel) ja. Ohne Neukauf bleibt der Wertstoffhof der kostenlose Weg.

Gehört ein Gasherd zum Elektroschrott?

Nur wenn er elektrische Bauteile hat. Ein reiner Gasherd fällt nicht unter das ElektroG, wird aber trotzdem am Wertstoffhof angenommen.

Kann ich einen Kühlschrank liegend transportieren?

Besser nicht. Aufrecht transportieren, damit kein Kompressoröl in den Kühlkreislauf gelangt.

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