Kleine Elektrogeräte entsorgen: Föhn, Toaster, Kopfhörer & mehr

Kaffeemaschine, Föhn, Toaster oder Kopfhörer kaputt? Kleine Elektrogeräte gehören zu den am häufigsten falsch entsorgten Dingen im Haushalt – dabei ist ihre Entsorgung besonders einfach: Der Handel muss sie kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf. Hier finden Sie jedes Gerät im Überblick.

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Redaktion jetztentsorgen.de
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Kleine Elektrogeräte sind die häufigsten Elektroschrott-Fragen überhaupt – und gleichzeitig am einfachsten zu lösen. Für praktisch alle hier genannten Geräte gilt dieselbe Regel: kostenlose Rückgabe beim Handel, auch ohne Neukauf. Im Folgenden finden Sie jedes Gerät einzeln.

Kleine Elektrogeräte entsorgen: Toaster, Wasserkocher, Föhn, Bügeleisen, Kopfhörer, elektrische Zahnbürste, Küchenmaschine und mehr – unter 25 cm nimmt der Handel kostenlos zurück, auch ohne Neukauf
Unter 25 cm? Der Handel nimmt kostenlos zurück – auch ohne Neukauf.

Die 0:1-Regel: kostenlos, auch ohne Neukauf

Alle Geräte auf dieser Seite fallen typischerweise unter die 0:1-Rücknahmeregel des ElektroG4: Große Händler (über 400 m² bzw. 800 m² bei Supermärkten) müssen Elektrogeräte bis 25 cm Kantenlänge jederzeit kostenlos zurücknehmen – unabhängig davon, ob Sie dort etwas kaufen. Das gilt in „haushaltsüblichen Mengen", meist begrenzt auf drei Geräte pro Geräteart. Praktisch heißt das: Sie können den kaputten Toaster einfach beim nächsten Elektromarkt oder Supermarkt mit Elektroabteilung abgeben.

Küchengeräte

Die Küche ist die geräte­reichste Ecke des Haushalts – entsprechend häufig fällt hier Elektroschrott an:

  • Kaffeemaschine & Kaffeevollautomat: Filterkaffeemaschinen wie Kaffeevollautomaten gehören zum Elektroschrott. Vollautomaten sollten vor der Abgabe entkalkt und geleert werden.
  • Toaster: Krümelschublade leeren, dann ab zum Handel oder Wertstoffhof.
  • Wasserkocher: Kalkreste entfernen, entsorgen wie andere Kleingeräte.
  • Küchenmaschine & Mixer/Standmixer: Zubehörteile (Messer, Behälter) meist mit entsorgen, sofern aus Kunststoff/Metall ohne Elektronik.
  • Eierkocher: Klassisches Kleingerät, unkompliziert in der Entsorgung.
  • Elektrogrill: Je nach Größe Klein- oder Großgerät – Standgrills mit über 25 cm zählen eher als Großgerät.
  • Heißluftfritteuse: Wachsende Beliebtheit, entsprechend häufig auch beim Wertstoffhof zu sehen.
  • Waffeleisen, Sandwichmaker, Raclette: Alle klassische 0:1-Kleingeräte.
  • Milchaufschäumer, Wasserfilter (elektrisch): Kleinteile, die oft vergessen werden – gehören ebenfalls zum Elektroschrott.

Körperpflege & Haushalt

  • Föhn: Eines der am häufigsten entsorgten Kleingeräte – einfach beim Handel abgeben.
  • Elektrische Zahnbürste: Ladestation und Bürste gemeinsam entsorgen; enthält meist einen fest verbauten Akku.
  • Rasierapparat & Epilierer: Ebenfalls mit fest verbautem Akku – nicht in den Hausmüll.
  • Handstaubsauger & Akkusauger: Enthalten meist einen fest verbauten Lithium-Akku – besonders wichtig für die getrennte Erfassung.
  • Bügeleisen & Dampfbügelstation: Wassertank vorher leeren.
  • Nähmaschine (elektrisch): Zählt je nach Größe als Klein- oder Großgerät.

Entsorgungsweg für Elektroaltgeräte anfragen

Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Anhand Ihrer Angaben wird der passende Entsorgungsweg geklärt.

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Audio & Zubehör

  • Kopfhörer (kabelgebunden und kabellos): Kabellose Modelle mit Akku sind besonders wichtig für die getrennte Erfassung – niemals in den Hausmüll wegen Brandgefahr.
  • Lautsprecher & Smart Speaker: Ebenfalls Elektroschrott, unabhängig von der Größe meist als Kleingerät einzuordnen.
  • Ladegeräte, Kabel, Netzteile: Werden oft vergessen, gehören aber ebenso zum Elektroschrott wie das Hauptgerät.

Weitere kleine Elektrogeräte

Darüber hinaus fallen viele weitere Alltagsgeräte unter dieselbe Regel: Ventilator, Heizlüfter, Luftbefeuchter und Luftreiniger, Personenwaage und Küchenwaage (digital), Radiowecker, Taschenrechner, Fernbedienungen mit Akku, Massagegerät, elektrische Heizdecke – im Zweifel gilt: enthält es einen Stecker, Akku oder Batterie, gehört es zum Elektroschrott und nicht in den Restmüll.

Vorher: Batterien und Akkus entnehmen

Viele Kleingeräte haben herausnehmbare Batterien – die gehören separat in die Batterie-Sammelbox im Handel, nicht ins Gerät. Bei fest verbauten Akkus (wie bei elektrischer Zahnbürste, Rasierapparat oder kabellosen Kopfhörern) bleibt der Akku im Gerät; hier übernimmt die Erstbehandlungsanlage die fachgerechte Trennung. Wichtig: Gerade Lithium-Akkus sind brandgefährdet – deshalb werden Elektrokleingeräte seit 2026 am Wertstoffhof nur noch durch Fachpersonal angenommen.

Wo kann ich sie abgeben?

  • Elektromärkte und Supermärkte mit Elektroabteilung (über 400/800 m²): kostenlos, auch ohne Neukauf.
  • Wertstoffhof: nimmt alle Kleingeräte kostenlos an.
  • Sammelboxen in manchen Drogerien und Baumärkten für besonders kleine Geräte.

Häufige Fragen

Kann ich einen kaputten Toaster einfach beim Supermarkt abgeben?

Ja, sofern der Markt über 800 m² Verkaufsfläche hat und Elektrogeräte verkauft. Die Rückgabe ist kostenlos, auch ohne Kauf.

Wie viele Kleingeräte darf ich auf einmal abgeben?

Die 0:1-Regel gilt für „haushaltsübliche Mengen", meist begrenzt auf drei Geräte pro Geräteart. Größere Mengen können beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Muss ich Batterien vorher aus dem Gerät entfernen?

Herausnehmbare Batterien ja – die gehören in die separate Batteriesammlung. Fest verbaute Akkus bleiben im Gerät und werden fachgerecht getrennt.

Gehört ein Elektrogrill zu den kleinen oder großen Geräten?

Kommt auf die Größe an: Tischgrills unter 25 cm fallen unter die 0:1-Regel, größere Standgrills gelten als Großgerät.

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