Elektrogeräte sind der Teil der Küche mit den klarsten Regeln: Sie gehören nicht in den Restmüll und nicht in den Möbel- oder Mischcontainer. Für die Rückgabe gibt es mehrere Wege – und beim Kauf einer neuen Küche ist der Händler unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme verpflichtet.
Welche Geräte betroffen sind
Die Regeln gelten für Groß- und Kleingeräte gleichermaßen. In der Küche sind das typischerweise:
- Großgeräte: Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen, Kochfeld, Geschirrspüler, Dunstabzugshaube, Waschmaschine in der Küchenzeile
- Kleingeräte: Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Küchenmaschine, Toaster, Dunstfilter mit Motor
Vertiefende Ratgeber gibt es für Großgeräte und kleine Elektrogeräte.
Die Rückgabewege
| Weg | Wofür geeignet | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Handelsrücknahme | beim Kauf eines neuen Geräts oder einer neuen Küche | Pflicht besteht erst ab bestimmter Verkaufsfläche, siehe unten |
| Kommunale Sammelstelle | alle Haushaltsgeräte | Öffnungszeiten und Mengengrenzen unterscheiden sich örtlich |
| Wertstoffhof | alle Haushaltsgeräte, meist gebührenfrei für Private | Kühlgeräte werden häufig gesondert angenommen |
| Abholung | schwere Großgeräte ohne eigenen Transport | teils kommunal, teils über Dienstleister |
| Weitergabe | funktionsfähige Geräte | vorher Funktion prüfen; defekte Geräte nicht weitergeben |
Handelsrücknahme beim Küchenkauf
Nach § 17 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet. Für Lebensmittelvertreiber gilt eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, sofern sie dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bei Online- und Versandhandel werden Lager- und Versandflächen entsprechend herangezogen.
Praktisch bedeutsam sind zwei Fälle:
- 1:1-Rücknahme: Beim Kauf eines neuen Geräts muss ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen unentgeltlich zurückgenommen werden – am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe. Also Herd gegen Herd, Geschirrspüler gegen Geschirrspüler.
- 0:1-Rücknahme: Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen auch ohne Neukauf zurückgenommen werden, beschränkt auf drei Altgeräte je Geräteart.
Auch Küchenfachhändler sind Vertreiber im Sinne des Gesetzes. Ob die Rücknahmepflicht greift, hängt an der Verkaufsfläche für Elektrogeräte – nicht daran, ob der Händler das Altgerät seinerzeit selbst verbaut hat oder die Marke überhaupt führt. Kleinere Studios unterhalb der Flächengrenze sind dagegen nicht verpflichtet. Fragen Sie die Rücknahme deshalb beim Kaufgespräch ausdrücklich ab und lassen Sie sie in der Auftragsbestätigung festhalten.
Kühl- und Gefriergeräte
Kühlgeräte enthalten Kältemittel und Öle im Kreislauf sowie teils Treibmittel in der Isolierung. Beschädigte Leitungen setzen diese Stoffe frei, deshalb werden Kühlgeräte getrennt erfasst und in dafür ausgelegten Anlagen behandelt.
- Gerät aufrecht transportieren und nicht legen.
- Den Kreislauf nicht anbohren, quetschen oder durchtrennen.
- Vor der Abgabe abtauen und Restwasser entfernen.
- Türdichtungen und Ablagen am Gerät belassen.
Einbaugeräte vor der Übergabe lösen
Einbaugeräte müssen aus dem Möbelkorpus gelöst und getrennt bereitgestellt werden. Bleibt der Backofen im Schrank, lässt sich weder das Möbelstück als Altholz noch das Gerät als Elektroaltgerät sauber erfassen – die Annahme kann dann verweigert werden.
Strom und Wasser vor dem Ausbau trennen. Der Anschluss eines Elektroherds erfolgt häufig über eine Festverbindung im Herdanschlussdose – das Trennen gehört in die Hand einer Elektrofachkraft. Gasanschlüsse dürfen ausschließlich durch eine geeignete Fachkraft getrennt werden.
Abholung und Entsorgung von Küchengeräten anfragen
Sagen Sie kurz, welche Geräte anfallen und wo sie stehen. Anhand Ihrer Angaben wird der passende Weg geklärt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenBatterien, Akkus und Daten
Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe entnommen werden, sofern sie sich zerstörungsfrei entfernen lassen. Das betrifft in der Küche vor allem Funk-Thermometer, Küchenwaagen und batteriebetriebene Kleingeräte. Lithiumhaltige Akkus sind ein wesentlicher Grund für Brände in Sammelfahrzeugen und Sortieranlagen – deshalb gehören sie in die dafür vorgesehene Sammlung.
Vernetzte Geräte mit WLAN-Anbindung, etwa moderne Kühlschränke oder Backöfen, können Zugangsdaten Ihres Netzwerks gespeichert haben. Setzen Sie solche Geräte vor der Abgabe auf Werkseinstellungen zurück, sofern die Funktion vorhanden ist.
Rückgabe rechtzeitig klären
Der praktische Fehler bei Küchengeräten ist selten die falsche Entsorgung, sondern die zu späte Klärung. Wer die Rücknahme erst am Liefertag anspricht, steht oft vor vollendeten Tatsachen: Das Montageteam ist nicht darauf eingerichtet, Altgeräte mitzunehmen, und die alten Geräte bleiben stehen.
Sprechen Sie die Rücknahme deshalb im Kaufgespräch an und lassen Sie sie in der Auftragsbestätigung festhalten – einschließlich der Frage, ob die Geräte ausgebaut übergeben werden müssen. Bei Einbaugeräten ist das fast immer der Fall, weil das Montageteam keine Demontagearbeiten am alten Küchenkorpus übernimmt.
Prüfen Sie außerdem den Zustand: Ein funktionsfähiges Gerät von wenigen Jahren muss nicht zwangsläufig zum Altgerät werden. Über Kleinanzeigen oder Sozialkaufhäuser finden gerade Geschirrspüler und Backöfen mit gängigen Einbaumaßen häufig Abnehmer. Defekte Geräte sollten Sie dagegen nicht weitergeben, sondern in die dafür vorgesehene Erfassung geben.
Häufige Fragen
Nimmt der Händler das Altgerät zurück?
Wenn seine Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie ein neues Gerät der gleichen Art kaufen: ja, unentgeltlich. Bei kleineren Studios besteht die Pflicht nicht. Klären Sie das im Kaufgespräch und lassen Sie es schriftlich festhalten, gerade bei Lieferung einer kompletten Küche.
Darf ein Backofen zum Sperrmüll?
Nein. Ein Backofen ist ein Elektroaltgerät und wird getrennt erfasst. Selbst wo Sperrmüll großzügig gehandhabt wird, gehören Elektrogeräte auf einen eigenen Weg – Wertstoffhof, Sammelstelle oder Handelsrücknahme.
Wie wird ein Kühlschrank entsorgt?
Getrennt von anderen Geräten und aufrecht transportiert, damit der Kältemittelkreislauf unbeschädigt bleibt. Abgabe über Wertstoffhof, kommunale Sammelstelle oder Abholung. Weitere Einzelheiten stehen im Ratgeber Großgeräte entsorgen.
Was passiert mit kleinen Küchengeräten?
Sie zählen ebenfalls zu den Elektroaltgeräten. Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge müssen große Vertreiber auch ohne Neukauf zurücknehmen, begrenzt auf drei Geräte je Geräteart. Alternativ nehmen Wertstoffhöfe und Sammelstellen sie an.
Muss ich das Gerät vorher reinigen?
Eine Pflicht dazu gibt es nicht, grobe Verschmutzungen und Lebensmittelreste sollten Sie aber entfernen. Bei Kühlgeräten ist das Abtauen praktisch notwendig, damit beim Transport kein Wasser austritt.
Weitere Ratgeber aus dem Küchen-Cluster
- Elektrogeräte entsorgen
- Sperrmüll entsorgen
- Lexikon: Getrenntsammlungspflicht
- Lexikon: Entsorgungsweg
Stand der Recherche: 1. August 2026. Kommunale Regeln, Annahmebedingungen und Gebühren unterscheiden sich örtlich und können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Kommune beziehungsweise der annehmenden Stelle.
