Der Abfallschlüssel 20 01 40 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Metalle (Haushaltsabfall)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Diese Gegenstände aus dem Haushalt werden typischerweise unter diesem Abfallschlüssel erfasst:
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Konservendosen | Sauber und leer |
| Alufolie & Aluschalen | Von Speiseresten befreit |
| Töpfe & Pfannen | Ohne Antihaftbeschichtungsreste stören nicht |
| Besteck & Küchenutensilien | Auch verbogen oder verrostet |
| Werkzeuge (Handwerkzeug) | Hammer, Schraubenzieher, Zangen |
| Nägel, Schrauben, Beschläge | Kleinteile am besten in Behälter sammeln |
| Schlüssel & Schließzylinder | Details im Ratgeber Schlüssel entsorgen |
| Metallrahmen & Bilderrahmen | Glas vorher trennen |
| Fahrradteile & -rahmen | Ohne Reifen/Kunststoffteile |
| Gartenmöbel aus Metall | Siehe Gartenmöbel entsorgen |
| Kronkorken & Deckel | In größeren Mengen sammeln |
| Armaturen & Duschköpfe | Ohne Kunststoffschläuche |
| Metallspielzeug | Ohne Elektronik/Batterien |
| Kleine Heizkörper/-teile | Bei größeren Mengen Wertstoffhof kontaktieren |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Elektrogeräte mit Metallgehäuse | Unterliegen dem ElektroG, nicht Altmetall – siehe Elektroschrott entsorgen bzw. AVV 20 01 36 |
| Batterien & Akkus | Auch mit Metallgehäuse: Sondermüll, eigene Sammelbox im Handel |
| Farb- & Lackdosen mit Resten | Sondermüll wegen Schadstoffresten, nicht Altmetall |
| Spraydosen mit Restinhalt | Druckbehälter mit Inhalt: Sondermüll/Schadstoffsammlung |
| Verpackungen mit Lebensmittelresten | Erst reinigen, sonst Störstoff in der Sortierung |
| Metallkabel mit Kunststoffummantelung | In größeren Mengen: Elektroschrott/Wertstoffhof gesondert |
Bei einer Entrümpelung oder einem Umbau fällt oft mehr Metall an, als in die Wertstofftonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenDer klassische Weg für Altmetall aller Art – meist kostenlos, unabhängig von der Menge.
Kleinere Metallteile können in vielen Kommunen direkt in der Wertstofftonne entsorgt werden.
Bei größeren Mengen (Umbau, Entrümpelung) lohnt sich ein Container statt mehrerer Fahrten.
Altmetall wird eingeschmolzen und vollständig in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt.
Metall ist einer der am besten recycelbaren Wertstoffe überhaupt – anders als bei Elektrogeräten oder Gefahrstoffen sind keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen nötig. Achten Sie lediglich darauf, andere Materialien (Kunststoff, Glas, Elektronik) vorher zu trennen, damit das Metall sortenrein bleibt.
Bei stark verschmutztem Metall (z. B. mit Lebensmittelresten) ja – das erleichtert die Sortierung. Leichte Verschmutzung oder Rost stören dagegen nicht.
Am Wertstoffhof in der Regel ja. Bei sehr großen Mengen oder Sperrgut kann eine Gebühr anfallen – im Zweifel beim örtlichen Entsorger nachfragen.
Konservendosen sind Metall und können sowohl über die Wertstofftonne (Gelber Sack/Gelbe Tonne) als auch über den Wertstoffhof entsorgt werden – beides ist üblich, die Kommune entscheidet.
Besser nicht lose – sammeln Sie Kleinteile in einer Dose oder einem Beutel, das erleichtert Transport und Sortierung.
Der Metallrahmen ja, Reifen und Kunststoffteile gehören aber zu anderen Abfallarten. Am Wertstoffhof wird das Fahrrad meist als Ganzes angenommen und dort sortiert.
Elektrogeräte gehören trotz Metallgehäuse nicht zu diesem Abfallschlüssel, sondern zum Elektroschrott (ElektroG) – siehe Elektroschrott entsorgen.
Nur wenn sie wirklich vollständig leer und drucklos sind. Bei Restinhalt gehören sie zum Sondermüll.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.