Der Abfallschlüssel 16 02 16 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile (außer 16 02 15)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Ausgebaute Leiterplatten | Aus Reparatur oder Demontage |
| Kondensatoren | Einzelbauteile |
| Kabelreste aus Geräten | Demontagematerial |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Ganze Elektrogeräte | Siehe AVV 20 01 36 |
| Batterien/Akkus | Eigener Weg, siehe AVV 16 06 05 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenFür die fachgerechte Trennung von Bestandteilen.
Einzelbauteile werden nach Materialien sortiert.
Meist Reparaturbetriebe oder Entsorgungsfachbetriebe.
Teilweise, je nach enthaltenen Stoffen – im Zweifel den Fachbetrieb fragen.
Zum Wertstoffhof oder spezialisierten Elektronikschrott-Sammelstellen.
Ja, das ist einer der wertvollsten Recyclingprozesse im Elektronikbereich.
Ja, kleinere Mengen sind meist problemlos möglich.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.