Der Abfallschlüssel 20 01 36 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (außer 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte aus dem Haushalt:
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Küchengroßgeräte | Siehe Großgeräte entsorgen |
| Fernseher & Monitore | Siehe Bildschirme & IT-Geräte entsorgen |
| Kleine Haushaltsgeräte | Siehe Kleine Elektrogeräte entsorgen |
| Computer & Laptops | Vorher Daten löschen |
| Handys & Tablets | Vorher Konten abmelden |
| Ladegeräte & Kabel | Werden oft vergessen, zählen aber mit |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Batterien & Akkus (lose) | Eigene Sammelbox im Handel, nicht mit Gerät zusammen entsorgen |
| Reine Metallgegenstände ohne Elektronik | Gehören zum Altmetall, siehe AVV 20 01 40 |
| Gasherd ohne elektrische Bauteile | Fällt nicht unter das ElektroG |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
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Ja, auch Kabel und Netzteile gehören zur geregelten Entsorgung, nicht in den Hausmüll.
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Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.