Der Abfallschlüssel 16 06 05 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Andere Batterien und Akkumulatoren“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Lithium-Ionen-Akkus | Aus Elektrogeräten, Werkzeugen |
| Nickel-Metallhydrid-Akkus | Wiederaufladbare Akkus |
| E-Bike-Akkus | Größere Bauart |
| Werkzeug-Akkus | Aus Akkuschraubern etc. |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Alkalibatterien (nicht wiederaufladbar) | Siehe AVV 16 06 04 |
| Autobatterien (Blei-Säure) | Gefährlicher Abfall, eigener Weg |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenKostenlose Rücknahme, auch ohne Kaufzwang.
Beschädigte Lithium-Akkus nicht lose transportieren – Brandgefahr.
Lithium, Kobalt und andere wertvolle Rohstoffe werden zurückgewonnen.
Sie können bei Beschädigung Brände auslösen – deshalb ist die getrennte, fachgerechte Erfassung wichtig.
Zum Fachhandel oder Wertstoffhof, wegen der Größe teils mit Voranmeldung.
Möglichst mit Klebeband über den Polen sichern und separat, nicht lose, transportieren.
Jeder Händler, der Akkus verkauft, muss sie kostenlos zurücknehmen.
Sie enthalten Lithium, Kobalt und andere gefragte Rohstoffe.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.