Der Abfallschlüssel 16 06 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Alkalibatterien (außer 16 06 03)“. Er gehört zu Kapitel 16 (Verschiedene Abfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| AA/AAA-Batterien (Alkali) | Haushaltsbatterien |
| 9V-Blockbatterien | Alkali-Typ |
| Knopfzellen (alkalisch) | Kleingeräte |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Wiederaufladbare Akkus | Siehe AVV 16 06 05 |
| Autobatterien (Blei-Säure) | Gefährlicher Abfall, eigener Weg |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenJede Verkaufsstelle für Batterien muss Altbatterien zurücknehmen.
Alternative Abgabestelle.
Metalle wie Zink und Mangan werden zurückgewonnen.
In die Sammelbox jedes Handels, der Batterien verkauft – kostenlos und ohne Kaufzwang.
Nein, sie sind nicht gefährlich, gehören aber trotzdem in die Batteriesammlung, nicht in den Restmüll.
Nein, das ist verboten – Batterien enthalten wiederverwertbare Metalle.
Damit die enthaltenen Metalle recycelt werden können.
Ja, jeder Händler, der Batterien verkauft, muss Altbatterien kostenlos zurücknehmen.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.