17 03 03

Kohlenteer und teerhaltige Produkte

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 17

Was bedeutet der AVV-Code 17 03 03?

Der Abfallschlüssel 17 03 03 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Kohlenteer und teerhaltige Produkte“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
17 03 03
Kapitel
17 – Bau- und Abbruchabfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.