Der Abfallschlüssel 17 02 01 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Holz“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Nicht gefährliches Holz aus Bau, Abbruch und Renovierung – von naturbelassen bis behandelt (Altholzklassen A1–A3):
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Paletten & Kisten | Altholz A1, siehe Paletten entsorgen |
| Unbehandelte Bretter & Balken | Altholz A1 |
| Möbel (lackiert/beschichtet) | Altholz A2 |
| Spanplatten & OSB-Platten | Altholz A2, siehe Altholz A1–A4 erklärt |
| Innentüren & Dielen | Altholz A2 |
| Laminat | Altholz A2/A3 |
| Gartenmöbel (unbehandelt) | Siehe Gartenmöbel entsorgen |
| Verpackungsholz | Auch AVV 15 01 03 |
| Holzverschnitt von der Baustelle | Sortenrein sammeln |
| PVC-beschichtete Holzplatten | Altholz A3 |
| Fenster- & Türrahmen (unbehandelt) | Altholz A1 |
| Küchenmöbel | Altholz A2 |
Empfohlene Größe: 5-7 m³ Absetzcontainer
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Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Imprägniertes Holz (Zaun, Bahnschwellen) | Altholz A4 = gefährlicher Abfall, siehe AVV 17 02 04 |
| Baumstämme, Äste, Wurzeln | Gartenabfall, kein Altholz – siehe Baumstämme & Wurzeln entsorgen |
| Bauschutt (Beton, Ziegel) | Eigener Abfallschlüssel, siehe AVV 17 01 07 |
| Metallbeschläge an Möbeln | Vorher entfernen, gehören zum Altmetall (AVV 20 01 40) |
| Elektrogeräte mit Holzverkleidung | Unterliegen dem ElektroG, nicht Altholz |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Altholz A1–A3 kostenlos oder gegen geringe Gebühr an.
Bei größeren Mengen aus Umbau oder Entrümpelung praktischer als mehrere Fahrten.
A1-Holz wird zu neuen Holzwerkstoffen wie Spanplatten verarbeitet.
A2/A3-Holz wird überwiegend in Kraftwerken energetisch verwertet.
Ausführliche Erklärung aller Altholzklassen mit Beispielen im Ratgeber Altholz A1 bis A4 erklärt.
Nur wenn es mit Holzschutzmitteln behandelt ist (Altholz A4). Naturbelassenes und lackiertes Holz (A1–A3) ist nicht gefährlich.
Kleine Mengen naturbelassenes Holz im zugelassenen Ofen ja. Lackiertes oder beschichtetes Holz nicht.
Am Wertstoffhof oft kostenlos oder gegen geringe Gebühr, abhängig von der Kommune.
Idealerweise ja – Metallteile stören die Holzverwertung und gehören zum Altmetall.
In der Regel A2, da sie verleimt sind. Details im Ratgeber Altholz A1 bis A4.
Faustregel: Holz, das für den Außenbereich bestimmt war (Zaun, Terrasse, Bahnschwellen), ist meist A4.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.