Der Abfallschlüssel 17 02 02 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Glas“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Fensterglas | Aus Fenstertausch |
| Verbundsicherheitsglas | Aus Türen |
| Glasbausteine | Aus Abbruch |
| Wintergarten-Verglasung | Größere Glasflächen |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Verpackungsglas | Gehört in den Glascontainer, siehe AVV 15 01 07 |
| Fensterrahmen (Holz/Kunststoff/Metall) | Getrennt vom Glas entsorgen, eigene Abfallschlüssel |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Flachglas aus Bauabfall an.
Bei größeren Mengen aus Fenstertausch.
Flachglas wird zu neuem Glas verarbeitet.
Nein, Flachglas hat eine andere Zusammensetzung und gehört zum Bauabfall.
Ja, Glas und Rahmenmaterial werden getrennt entsorgt.
Es braucht eine spezielle Aufbereitung wegen der Kunststofffolie.
Bei einer kompletten Fenstersanierung lohnt sich ein Container.
Ja, es wird zu neuem Glas eingeschmolzen.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.