„AVV-Code“ ist eine in der Praxis häufig verwendete Bezeichnung für den Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung. Inhaltlich wird damit regelmäßig dieselbe sechsstellige Abfallnummer gemeint.
Wofür steht die Abkürzung AVV?
AVV steht für Abfallverzeichnis-Verordnung. Diese Verordnung setzt das europäische Abfallverzeichnis in deutsches Recht um. Sie regelt, wie Abfälle bezeichnet und nach ihrer Gefährlichkeit eingestuft werden, und enthält als Anlage das eigentliche Abfallverzeichnis mit den sechsstelligen Nummern.
Wenn im Betriebsalltag vom „AVV-Code“, von der „AVV-Nummer“ oder schlicht von der „AVV“ eines Abfalls die Rede ist, ist damit fast immer diese sechsstellige Nummer gemeint.
Warum zwei Begriffe für dieselbe Sache?
Der Unterschied ist vor allem sprachlich. In den Rechtsvorschriften wird regelmäßig vom Abfallschlüssel oder von der Abfallart gesprochen. Der Ausdruck „AVV-Code“ hat sich insbesondere im betrieblichen Sprachgebrauch, in Software, Preislisten und Suchanfragen etabliert.
| Begriff | Wo er verwendet wird |
|---|---|
| Abfallschlüssel | Rechtsvorschriften, Bescheide, amtliche Formulare |
| AVV-Code, AVV-Nummer | betrieblicher Sprachgebrauch, Software, Angebote, Suchanfragen |
| Abfallschlüsselnummer, ASN | regional und branchenabhängig ebenfalls gebräuchlich |
Für die Systematik dahinter – wie die Nummer aufgebaut ist und wie die richtige Abfallart ausgewählt wird – ist der Eintrag Abfallschlüssel die ausführlichere Anlaufstelle. Dieser Eintrag hier konzentriert sich auf den Begriff selbst und die Abgrenzung zu anderen Nummernsystemen.
Wie ein AVV-Code aussieht
Ein AVV-Code besteht aus sechs Ziffern, die üblicherweise in drei Zweiergruppen geschrieben werden. Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das Kapitel und damit den Herkunftsbereich, die mittleren beiden die Gruppe innerhalb des Kapitels, die letzten beiden die konkrete Abfallart.
Ist die Nummer mit einem Sternchen versehen, handelt es sich um eine als gefährlich eingestufte Abfallart. In Dokumenten und Datenbanken wird das Sternchen leider nicht immer mitgeführt – ein Grund, warum bei Übernahme aus fremden Unterlagen genau hingesehen werden sollte.
Abgrenzung zu anderen Nummern
Im Entsorgungsalltag begegnen einem mehrere Nummernsysteme, die leicht verwechselt werden. Ein AVV-Code ist keines der folgenden:
- Interne Artikel- oder Materialnummern: vergibt jedes Unternehmen selbst; sie haben keine rechtliche Bedeutung für die Abfalleinstufung.
- Erzeuger- und Entsorgernummern: identifizieren Beteiligte im Nachweisverfahren, nicht den Abfall.
- UN-Nummern und Gefahrgutklassen: stammen aus dem Gefahrgutrecht und betreffen den Transport gefährlicher Güter. Ein Abfall kann zugleich Gefahrgut sein – die Systeme laufen aber parallel und sind nicht ineinander umrechenbar.
- Zolltarif- oder Warennummern: betreffen den Warenverkehr, nicht die Abfalleinstufung.
Praktische Folge: Aus einer UN-Nummer lässt sich kein AVV-Code ableiten und umgekehrt. Beide müssen jeweils eigenständig bestimmt werden.
AVV-Code suchen und prüfen
Für die Recherche steht das AVV-Verzeichnis auf dieser Seite zur Verfügung. Sie können dort nach Kapiteln und Abfallarten suchen und finden zu vielen Schlüsseln Beispiele und Erläuterungen. Das AVV-Verzeichnis unterstützt bei der Recherche möglicher Abfallschlüssel. Die konkrete Zuordnung erfordert weiterhin eine Prüfung des Abfalls.
Bei der Suche hilft es, nicht mit dem Material zu beginnen, sondern mit der Frage nach der Herkunft: In welchem Betrieb, bei welcher Tätigkeit und in welchem Prozessschritt ist der Abfall entstanden? Von dort führt der Weg zum passenden Kapitel und erst danach zur konkreten Abfallart.
Grenzen automatischer Suche: Weder eine Suchmaschine noch ein KI-System kann ohne Kenntnis des tatsächlichen Sachverhalts einen verbindlichen AVV-Code bestimmen. Solche Werkzeuge können Kandidaten aufzeigen und Zusammenhänge erklären – die Prüfung von Herkunft, Zusammensetzung und möglichen gefährlichen Eigenschaften bleibt Aufgabe der Verantwortlichen und der beteiligten Fachstellen.
Wo AVV-Codes im Alltag auftauchen
In Angeboten und Verträgen von Entsorgungsunternehmen steht der AVV-Code, weil er festlegt, welche Abfallart zu welchem Preis übernommen wird. Auf Wiegescheinen dokumentiert er, was tatsächlich angeliefert wurde. Bei nachweispflichtigen Abfällen ist er Bestandteil der Nachweisführung, und im betrieblichen Register taucht er bei der Dokumentation der Abfallströme auf.
Weicht der tatsächlich angelieferte Abfall vom vereinbarten Code ab, kann das zu Nachberechnungen, Rückweisungen oder Nachsortierung führen. Auffälligkeiten sollten deshalb vor der Anlieferung angesprochen werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein AVV-Code dasselbe wie ein Abfallschlüssel?
Inhaltlich wird damit regelmäßig dieselbe sechsstellige Nummer gemeint. Die Rechtsvorschriften verwenden den Begriff Abfallschlüssel.
Kann ich aus der UN-Nummer den AVV-Code ableiten?
Nein. Gefahgutrecht und Abfalleinstufung sind getrennte Systeme; beide müssen jeweils eigenständig bestimmt werden.
Wo finde ich eine Übersicht aller AVV-Codes?
Im AVV-Verzeichnis dieser Seite sowie in der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung.
Warum fehlt in manchen Unterlagen das Sternchen?
Das kommt bei der Übernahme in Listen und Datenbanken vor. Da das Sternchen die Einstufung als gefährlich kennzeichnet, sollte im Zweifel gegen die Originalquelle geprüft werden.
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Gesetze im Internet
- § 2 AVV – Abfallbezeichnung
- § 3 AVV – Gefährlichkeit von Abfällen
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung (Bundesumweltministerium, PDF)
Geprüfte Fassungen: Abfallverzeichnis-Verordnung und Kreislaufwirtschaftsgesetz in der am 30. Juli 2026 über Gesetze im Internet abrufbaren Fassung. Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch die zuständigen Stellen oder die annehmende Anlage.
Verwandte Begriffe
- Abfallschlüssel – Aufbau und Auswahlsystematik im Detail
- Spiegeleintrag – wenn zwei verwandte Codes zur Wahl stehen
- Gefährlicher Abfall – Bedeutung des Sternchens
- Abfallerzeuger – wer die Angaben verantwortet
Weiterführend: Annahmekriterien
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