Belasteter Boden ist ein Sonderfall, bei dem Sorgfalt vor Schnelligkeit geht. Wichtig vorab: Belasteter Boden kann je nach Art und Konzentration der enthaltenen Stoffe als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall eingestuft werden. Eine zuverlässige Zuordnung ist häufig erst nach einer Probenahme und Analyse möglich – nicht jeder auffällige oder untersuchungsbedürftige Boden ist automatisch gefährlicher Abfall.
Wann besteht ein Belastungsverdacht?
Ein Belastungsverdacht besteht typischerweise in folgenden Situationen:
- Aushub auf ehemaligen Gewerbe- oder Industrieflächen
- Aushub im Bereich bekannter oder vermuteter Altlastenstandorte
- Künstliche Auffüllungen unklarer Herkunft
- Auffällige Verfärbungen, Gerüche oder Fremdkörper im Aushubmaterial
- Frühere Nutzung des Grundstücks für wassergefährdende Stoffe (z. B. alte Tankstellen, Werkstätten, Deponien)
Bei Unsicherheit lohnt sich ein Blick in vorhandene Altlastenkataster der Kommune oder eine Rücksprache mit der zuständigen Bodenschutzbehörde.
Wann ist eine Bodenanalyse erforderlich?
Viele Entsorger fordern eine Analyse grundsätzlich bei Aushub aus gewerblich genutzten Flächen, künstlichen Auffüllungen und Rückbaumaterialien – teils sogar dann, wenn der Boden vermutlich unbedenklich ist. Bei Altlastverdachtsflächen ist zusätzlich eine Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde sinnvoll, idealerweise schon in der Planungsphase des Bauvorhabens, statt erst nach dem Aushub.
Wer darf Proben entnehmen?
Welche Probenahme- und Untersuchungsmethode erforderlich ist, hängt vom vorgesehenen Entsorgungs- oder Verwertungsweg sowie von den Vorgaben der Anlage und der zuständigen Behörde ab. Für Haufwerke wird häufig die Probenahmevorschrift LAGA PN 98 verlangt. Die Probenahme sollte durch entsprechend fach- oder sachkundiges, geschultes Personal erfolgen. Für die weiterführende Gefährdungsabschätzung und Bewertung sind nach § 18 BBodSchG zugelassene Sachverständige zuständig. Eine Probenahme in Eigenregie ohne entsprechende Qualifikation wird von Entsorgern in der Regel nicht anerkannt.
Unterschied AVV 17 05 03* und 17 05 04
Die beiden Abfallschlüssel unterscheiden sich wie folgt:
- AVV 17 05 03*: Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten – gefährlicher Abfall.
- AVV 17 05 04: Boden und Steine, die nicht unter 17 05 03* fallen – nicht gefährlicher Abfall.
Die endgültige Zuordnung hängt von Herkunft, Untersuchungsergebnissen und Schadstoffkonzentrationen ab und lässt sich pauschal nicht vorab bestimmen.
Deklarationsanalyse und Entsorgungsnachweis
Für die Annahme bei einer Entsorgungsanlage verlangen Entsorger häufig eine Deklarationsanalyse – eine standardisierte Untersuchung des Materials nach LAGA PN 98, die die Schadstoffgehalte dokumentiert. Bei nachweispflichtigen Abfällen kommt zusätzlich der Entsorgungsnachweis nach der Nachweisverordnung (NachwV) hinzu. Er besteht aus einem Deckblatt, der verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers (einschließlich Deklarationsanalyse) und der Annahmeerklärung des Entsorgers. Diese Unterlagen sollten vor Beginn der Entsorgung vorliegen, nicht erst danach.
Warum nicht mit sauberem Erdaushub mischen
Belasteter Boden darf niemals mit sauberem Erdaushub vermischt werden. Der Grund: Eine Vermischung kann dazu führen, dass die gesamte Menge als belastet gilt – selbst wenn nur ein kleiner Anteil tatsächlich betroffen ist. Bei Verdacht auf unterschiedliche Belastungsgrade empfiehlt sich, das Material in getrennten Haufwerken zu lagern und jeweils separat zu beproben, statt vorschnell zu vermischen.
Entsorgungsweg für Boden und Erdaushub anfragen
Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Anhand Ihrer Angaben wird der passende Entsorgungsweg geklärt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHäufige Fragen
Ist belasteter Boden automatisch gefährlicher Abfall?
Nein. Die Einstufung hängt von Art und Konzentration der enthaltenen Stoffe ab und lässt sich meist erst nach einer Analyse zuverlässig bestimmen.
Kann ich die Bodenprobe selbst entnehmen?
Für eine von Entsorgern anerkannte Deklarationsanalyse braucht es eine fachgerechte Probenahme durch geschultes, sach- oder fachkundiges Personal – häufig nach LAGA PN 98, abhängig vom Entsorgungsweg und den Vorgaben der Anlage.
Was kostet eine Bodenanalyse?
Das hängt von Umfang und Anzahl der Proben ab. Ein konkretes Angebot gibt ein Fachentsorger oder Sachverständiger vor Ort.
Was mache ich, wenn ich einen Belastungsverdacht auf meinem Grundstück habe?
Am besten frühzeitig mit der zuständigen Bodenschutzbehörde oder einem nach § 18 BBodSchG zugelassenen Sachverständigen abstimmen, bevor Aushubarbeiten beginnen.
Wie lange dauert eine Deklarationsanalyse?
Je nach Labor und Untersuchungsumfang meist einige Werktage – bei der Planung von Aushubarbeiten sollte das eingeplant werden.
