Der Abfallschlüssel 17 05 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Boden und Steine ohne gefährliche Stoffe“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Unbelasteter Boden und Steine aus Erdarbeiten:
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Erdaushub aus Fundamentgrube | Unbelastet |
| Mutterboden | Beim Gartenumbau anfallend |
| Sand & Kies | Aus Erdarbeiten |
| Lehm | Bei Gartenaushub |
| Steine aus dem Garten | Beim Umgraben gefundene Steine |
| Aushub für Teich oder Pool | Unbelasteter Boden |
| Aushub für Leitungsverlegung | Kleinere Mengen |
Empfohlene Größe: 7-10 m³ Mulde
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Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Belasteter/kontaminierter Boden | Gefährlicher Abfall (Altlasten), eigener Weg mit Fachbetrieb |
| Bauschutt (Beton, Ziegel) | Eigener Abfallschlüssel, siehe AVV 17 01 07 |
| Wurzeln & Pflanzenreste | Gartenabfall, siehe Baumstämme & Wurzeln entsorgen |
| Bauschutt-Gemisch mit Erde | Getrennt sammeln erleichtert die Entsorgung |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt unbelasteten Aushub oft günstig oder kostenlos an.
Bei größeren Mengen aus Fundament- oder Gartenarbeiten.
Unbelasteter Boden lässt sich oft im eigenen Garten wiederverwenden.
Größere Mengen werden für Landschaftsbau oder Rekultivierung genutzt.
Unbelasteter Boden nicht. Nur bei Verdacht auf Altlasten oder Verunreinigung wird eine Prüfung nötig.
Ja, sofern er unbelastet ist – das spart sogar Entsorgungskosten.
Abhängig von Menge und Region, oft nach Gewicht oder Volumen berechnet.
Bei Grundstücken mit bekannter Vornutzung (z.B. ehemalige Gewerbeflächen) empfiehlt sich eine Prüfung vor der Entsorgung.
Kleine Mengen anhaftende Wurzeln sind unproblematisch, größere Mengen gehören zum Grünschnitt.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.