17 05 03

Belasteten Boden entsorgen (AVV 17 05 03)

⚠ Gefährlicher Abfall ⧦ Spiegeleintrag Kapitel 17

Was bedeutet der AVV-Code 17 05 03?

Der Abfallschlüssel 17 05 03 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

Beispiele: Boden und Steine mit gefährlichen Stoffen (AVV 17 05 03)

Boden, der durch Schadstoffe belastet ist – die endgültige Einstufung erfolgt erst nach Analyse:

SituationHinweis
Aushub auf ehemaligen IndustrieflächenErhöhtes Risiko für Altlasten
Aushub bei bekannten AltlastenstandortenVorab Behörde/Kataster prüfen
Künstliche Auffüllungen unklarer HerkunftAnalyse häufig vom Entsorger verlangt
Boden mit auffälligem Geruch oder VerfärbungHinweis auf mögliche Kontamination
Aushub nach Tank-/ÖlunfällenTypischer Belastungsfall
AVV-Code
17 05 03
Kapitel
17 – Bau- und Abbruchabfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Ja

Gehört NICHT zu AVV 17 05 03

Diese ähnlichen, aber nicht gefährlichen Materialien werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Unbelasteter ErdaushubNicht gefährlich, siehe AVV 17 05 04
Bauschutt (Beton, Ziegel)Andere Materialkategorie, siehe AVV 17 01 07
Boden mit bloßem Verdacht ohne AnalyseErst nach Untersuchung sicher einzuordnen – nicht vorschnell als 17 05 03 deklarieren

Entsorgungsweg: Wie und wo?

⚠️

Analyse zuerst

Vor der Entsorgung muss eine Deklarationsanalyse nach LAGA PN 98 den Schadstoffgehalt klären.

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Fachbetrieb

Belasteter Boden erfordert einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb.

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Entsorgungsnachweis

Bei nachweispflichtigen Mengen ist ein Entsorgungsnachweis nach NachwV nötig.

Wichtig: Belasteter Boden darf niemals mit sauberem Erdaushub vermischt werden – sonst kann die gesamte Menge als belastet gelten. Details im Ratgeber Belasteten Boden entsorgen.

Fachentsorger für belasteten Boden finden

Bei Belastungsverdacht ist eine fachkundige Einschätzung der erste Schritt. Wir vermitteln kostenlos den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.

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Häufige Fragen zu AVV 17 05 03

Ist jeder verdächtige Boden automatisch AVV 17 05 03?

Nein, die endgültige Einstufung hängt von Herkunft, Untersuchungsergebnissen und Schadstoffkonzentrationen ab und erfolgt erst nach einer Analyse.

Wer darf die Bodenprobe entnehmen?

Zertifizierte Probenehmer nach LAGA PN 98; für die Gefährdungsabschätzung sind nach § 18 BBodSchG zugelassene Sachverständige zuständig.

Was ist der Unterschied zu AVV 17 05 04?

17 05 04 gilt für Boden ohne gefährliche Stoffe, 17 05 03 für Boden, der durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist.

Kann ich belasteten Boden selbst entsorgen?

Nein, dafür ist ein zugelassener Entsorgungsfachbetrieb erforderlich.

Was kostet die Entsorgung von belastetem Boden?

Das hängt von Schadstoffart, Konzentration und Menge ab. Ein Fachentsorger gibt nach Analyse ein konkretes Angebot.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.