17 02 04

Holz, Glas & Kunststoff mit Schadstoffen entsorgen (AVV 17 02 04)

⚠ Gefährlicher Abfall ⧦ Spiegeleintrag Kapitel 17

Was bedeutet der AVV-Code 17 02 04?

Der Abfallschlüssel 17 02 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

Beispiele: Belastetes Holz, Glas & Kunststoff (AVV 17 02 04)

Materialien mit Holzschutzmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen (Altholz A4):

GegenstandHinweis
Imprägnierte Zaunlatten & PfähleMit Holzschutzmittel behandelt
BahnschwellenMeist mit Carbolineum/Teeröl
Dachbalken (behandelt)Konstruktionsholz mit Holzschutz
Alte Fensterrahmen mit AltanstrichVor 1980 teils PCB/PCP-belastet
Gerüstbretter mit HolzschutzmittelAus dem Baugewerbe
Verunreinigtes GlasMit gefährlichen Anhaftungen
Kunststoff mit SchadstoffbelastungZ.B. asbesthaltige Kunststoffplatten
AVV-Code
17 02 04
Kapitel
17 – Bau- und Abbruchabfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Ja

Gehört NICHT zu AVV 17 02 04

Diese ähnlichen, aber nicht gefährlichen Materialien werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Unbehandeltes Holz (A1)Nicht gefährlich, siehe AVV 17 02 01
Lackierte Möbel (A2/A3)Nicht gefährlich, ebenfalls AVV 17 02 01
Baumstämme & ÄsteGartenabfall, kein Altholz
AsbestzementplattenEigener Abfallschlüssel für Asbest, eigener Fachbetrieb nötig

Entsorgungsweg: Wie und wo?

⚠️

Sonderabfall

Gilt als gefährlicher Abfall – nicht im normalen Container entsorgen.

🏭

Zugelassene Sammelstelle

Wertstoffhöfe nehmen A4-Holz oft nur begrenzt oder gegen Gebühr an.

👷

Fachbetrieb

Bei größeren Mengen empfiehlt sich ein Entsorgungsfachbetrieb.

Wichtig: Dieses Material niemals verbrennen und niemals mit unbehandeltem Holz (A1–A3) mischen – dadurch würde die gesamte Ladung zum gefährlichen Abfall. Details im Ratgeber Altholz A1 bis A4 erklärt.

Fachbetrieb für Sonderabfall finden

Bei belastetem Holz, Glas oder Kunststoff lohnt sich eine fachkundige Einschätzung, bevor Sie selbst entsorgen. Wir vermitteln kostenlos den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.

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Häufige Fragen zu AVV 17 02 04

Ist imprägniertes Holz automatisch Sonderabfall?

Ja, Holz mit Holzschutzmitteln gilt als gefährlicher Abfall (Altholz A4) und muss getrennt entsorgt werden.

Kann ich imprägniertes Holz verbrennen?

Nein, das ist verboten und gesundheitsschädlich – die Schadstoffe gelangen sonst in die Luft.

Woran erkenne ich, ob mein Holz A4 ist?

Faustregel: Holz, das für den Außenbereich bestimmt war (Zaun, Terrasse, Bahnschwellen), ist meist mit Holzschutzmittel behandelt.

Nimmt der normale Wertstoffhof-Container A4-Holz an?

Nicht im selben Container wie A1–A3-Holz – A4 braucht eine gesonderte Sammelstelle.

Was passiert, wenn ich A4-Holz mit normalem Holz mische?

Die gesamte Ladung gilt dann als gefährlicher Abfall, was die Entsorgungskosten erheblich erhöht.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.