Der Abfallschlüssel 17 06 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Dämmmaterial (außer 17 06 01 und 17 06 03)“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Styropor-Dämmplatten (EPS) | Aus Fassaden- oder Dachdämmung |
| PU-Hartschaum | Bauschaum-Reste |
| Mineralwolle (aktuell, ohne KMF-Verdacht) | Moderne Glas-/Steinwolle |
Empfohlene Größe: 5-10 m³ Absetzcontainer
Kostenlos & unverbindlich anfragenNeu hier? Worauf man bei der Container-Bestellung achten sollte
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Alte Mineralwolle (vor 1996, KMF-verdächtig) | Gefährlicher Abfall, eigener Weg als Sonderabfall |
| Asbesthaltiges Dämmmaterial | Gefährlicher Abfall, Fachbetrieb nötig |
| Kleine Beimischungen im Baumischabfall | Bis ca. 15% als Beimischung möglich, siehe AVV 17 09 04 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt modernes, unbelastetes Dämmmaterial an.
Bei größeren Mengen aus Sanierung.
Alte Mineralwolle vor 1996 kann KMF enthalten – prüfen lassen.
Nein, nur ältere Bestände vor 1996 stehen im Verdacht auf künstliche Mineralfasern (KMF).
Ja, sofern sie nicht mit Schadstoffen behandelt oder verunreinigt sind.
Bei Gebäuden vor 1996 im Zweifel vor der Entsorgung prüfen lassen.
Nur als kleine Beimischung, größere Mengen gehören separat entsorgt.
Weil sich die Zusammensetzung je nach Alter und Herstellungsverfahren stark unterscheidet.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.