17 06 04

Dämmmaterial entsorgen (AVV 17 06 04)

✓ Nicht gefährlicher Abfall ⧦ Spiegeleintrag Kapitel 17

Was bedeutet der AVV-Code 17 06 04?

Der Abfallschlüssel 17 06 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Dämmmaterial (außer 17 06 01 und 17 06 03)“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

Beispiele: Was zählt zu Dämmmaterial (AVV 17 06 04)?

GegenstandHinweis
Styropor-Dämmplatten (EPS)Aus Fassaden- oder Dachdämmung
PU-HartschaumBauschaum-Reste
Mineralwolle (aktuell, ohne KMF-Verdacht)Moderne Glas-/Steinwolle
AVV-Code
17 06 04
Kapitel
17 – Bau- und Abbruchabfälle
Einstufung
nicht gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Ja

♿ Container geeignet

Empfohlene Größe: 5-10 m³ Absetzcontainer

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Gehört NICHT zu AVV 17 06 04

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Alte Mineralwolle (vor 1996, KMF-verdächtig)Gefährlicher Abfall, eigener Weg als Sonderabfall
Asbesthaltiges DämmmaterialGefährlicher Abfall, Fachbetrieb nötig
Kleine Beimischungen im BaumischabfallBis ca. 15% als Beimischung möglich, siehe AVV 17 09 04

Größere Mengen entsorgen?

Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

✅

Wertstoffhof

Nimmt modernes, unbelastetes Dämmmaterial an.

🚚

Container

Bei größeren Mengen aus Sanierung.

⚠︇

Vorsicht bei Altbestand

Alte Mineralwolle vor 1996 kann KMF enthalten – prüfen lassen.

Häufige Fragen zu AVV 17 06 04

Ist alle Mineralwolle gefährlicher Abfall?

Nein, nur ältere Bestände vor 1996 stehen im Verdacht auf künstliche Mineralfasern (KMF).

Darf ich Styropor-Dämmplatten im Wertstoffhof abgeben?

Ja, sofern sie nicht mit Schadstoffen behandelt oder verunreinigt sind.

Wie erkenne ich altes, verdächtiges Dämmmaterial?

Bei Gebäuden vor 1996 im Zweifel vor der Entsorgung prüfen lassen.

Darf ich Dämmmaterial in den Baumischabfall geben?

Nur als kleine Beimischung, größere Mengen gehören separat entsorgt.

Warum ist Dämmmaterial oft ein Grenzfall?

Weil sich die Zusammensetzung je nach Alter und Herstellungsverfahren stark unterscheidet.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.