Der Abfallschlüssel 17 09 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (außer 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03) – Baumischabfall“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle aus Umbau, Renovierung und Rückbau, die sich nicht sortenrein trennen lassen:
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Holz, Kunststoff & Tapeten gemischt | Typischer Renovierungsmix |
| Gipskarton- & Trockenbauplatten | Je nach Anbieter |
| Bauschutt in kleinen Mengen | Nur bis ca. 15 % Mineralik-Anteil |
| Verpackungsmaterial von der Baustelle | Folien, Kartonagen |
| Alte Fenster & Türen (ohne Glas) | Rahmen zählen mit |
| Bodenbeläge (PVC, Teppich) | Gemischt mit anderem Bauschutt |
| Metallreste in kleinen Mengen | Kabel, Beschläge |
| Möbelreste aus Entkernung | Kleinteile |
| Dämmreste (nicht A4-Holz) | Nur kleine Beimischung, siehe Baumischabfall entsorgen |
Empfohlene Größe: 5-10 m³ Absetzcontainer
Kostenlos & unverbindlich anfragenNeu hier? Worauf man bei der Container-Bestellung achten sollte
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Sortenreiner Bauschutt (Beton, Ziegel) | Gehört zu AVV 17 01 07, günstiger als Baumischabfall |
| Gefährliche Bau-/Abbruchabfälle | Asbest, teerhaltige Materialien – eigener Abfallschlüssel 17 09 03 |
| Imprägniertes Holz (A4) | Gefährlicher Abfall, siehe AVV 17 02 04 |
| Elektrogeräte | Unterliegen dem ElektroG, siehe Elektroschrott entsorgen |
| Große Mengen Mineralik (>15%) | Günstiger separat als Bauschutt entsorgen |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenDer übliche Weg bei Umbau oder Renovierung – ein Container für den gemischten Mix.
Für kleinere Mengen, sofern angenommen – nicht überall möglich.
Baumischabfall wird nach Anlieferung maschinell in Fraktionen getrennt.
Sortenreine Anteile werden nach der Sortierung recycelt, der Rest energetisch verwertet.
Wichtig: Je sortenreiner Sie schon vorab trennen, desto günstiger wird die Entsorgung – reiner Bauschutt oder reines Holz sind meist billiger als der Mischcontainer.
Bauschutt ist sortenrein mineralisch (Beton, Ziegel), Baumischabfall ein Gemisch aus Holz, Kunststoff und anderen Materialien. Details im Ratgeber Baumischabfall entsorgen.
Als Richtwert gelten meist bis zu 15 % mineralischer Anteil. Größere Mengen sollten separat als Bauschutt entsorgt werden.
In der Regel ja, da die Sortierung aufwendiger ist. Vorab-Trennung spart Kosten.
Nur in kleinen Mengen als Beimischung. Größere Mengen oder Mineralwolle (KMF) müssen separat entsorgt werden.
Nicht überall – viele Wertstoffhöfe verweisen bei gemischten Mengen auf einen Container.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.