17 09 04

Baumischabfall entsorgen (AVV 17 09 04)

✓ Nicht gefährlicher Abfall ⧦ Spiegeleintrag Kapitel 17

Was bedeutet der AVV-Code 17 09 04?

Der Abfallschlüssel 17 09 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (außer 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03) – Baumischabfall“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

Beispiele: Was zählt zu Baumischabfall (AVV 17 09 04)?

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle aus Umbau, Renovierung und Rückbau, die sich nicht sortenrein trennen lassen:

GegenstandHinweis
Holz, Kunststoff & Tapeten gemischtTypischer Renovierungsmix
Gipskarton- & TrockenbauplattenJe nach Anbieter
Bauschutt in kleinen MengenNur bis ca. 15 % Mineralik-Anteil
Verpackungsmaterial von der BaustelleFolien, Kartonagen
Alte Fenster & Türen (ohne Glas)Rahmen zählen mit
Bodenbeläge (PVC, Teppich)Gemischt mit anderem Bauschutt
Metallreste in kleinen MengenKabel, Beschläge
Möbelreste aus EntkernungKleinteile
Dämmreste (nicht A4-Holz)Nur kleine Beimischung, siehe Baumischabfall entsorgen
AVV-Code
17 09 04
Kapitel
17 – Bau- und Abbruchabfälle
Einstufung
nicht gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Ja

♿ Container geeignet

Empfohlene Größe: 5-10 m³ Absetzcontainer

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Gehört NICHT zu AVV 17 09 04

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Sortenreiner Bauschutt (Beton, Ziegel)Gehört zu AVV 17 01 07, günstiger als Baumischabfall
Gefährliche Bau-/AbbruchabfälleAsbest, teerhaltige Materialien – eigener Abfallschlüssel 17 09 03
Imprägniertes Holz (A4)Gefährlicher Abfall, siehe AVV 17 02 04
ElektrogeräteUnterliegen dem ElektroG, siehe Elektroschrott entsorgen
Große Mengen Mineralik (>15%)Günstiger separat als Bauschutt entsorgen

Größere Mengen entsorgen?

Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

🚚

Container

Der übliche Weg bei Umbau oder Renovierung – ein Container für den gemischten Mix.

✅

Wertstoffhof

Für kleinere Mengen, sofern angenommen – nicht überall möglich.

🔧

Sortieranlage

Baumischabfall wird nach Anlieferung maschinell in Fraktionen getrennt.

♻

Teilrecycling

Sortenreine Anteile werden nach der Sortierung recycelt, der Rest energetisch verwertet.

Wichtig: Je sortenreiner Sie schon vorab trennen, desto günstiger wird die Entsorgung – reiner Bauschutt oder reines Holz sind meist billiger als der Mischcontainer.

Häufige Fragen zu AVV 17 09 04

Was ist der Unterschied zwischen Baumischabfall und Bauschutt?

Bauschutt ist sortenrein mineralisch (Beton, Ziegel), Baumischabfall ein Gemisch aus Holz, Kunststoff und anderen Materialien. Details im Ratgeber Baumischabfall entsorgen.

Wie viel Bauschutt darf im Baumischabfall sein?

Als Richtwert gelten meist bis zu 15 % mineralischer Anteil. Größere Mengen sollten separat als Bauschutt entsorgt werden.

Ist Baumischabfall teurer als Bauschutt?

In der Regel ja, da die Sortierung aufwendiger ist. Vorab-Trennung spart Kosten.

Darf Dämmmaterial in den Baumischabfall?

Nur in kleinen Mengen als Beimischung. Größere Mengen oder Mineralwolle (KMF) müssen separat entsorgt werden.

Nimmt der Wertstoffhof Baumischabfall an?

Nicht überall – viele Wertstoffhöfe verweisen bei gemischten Mengen auf einen Container.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.