17 06 05

Asbesthaltige Baustoffe entsorgen (AVV 17 06 05)

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 17

Was bedeutet der AVV-Code 17 06 05?

Der Abfallschlüssel 17 06 05 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Asbesthaltige Baustoffe“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

Beispiele: Was zählt zu Asbesthaltige Baustoffe (AVV 17 06 05)?

GegenstandHinweis
Eternit-Wellplatten (Dach)Vor 1993 verbaut
Asbestzement-FassadenplattenÄltere Gebäude
Asbesthaltige Bodenbeläge (Vinyl-Asbest)Sehr alte Beläge
Alte RohrisolierungenMit Asbestanteil
Asbesthaltiger Spachtel/PutzIn Altbauten vor 1990
AVV-Code
17 06 05
Kapitel
17 – Bau- und Abbruchabfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Gehört NICHT zu AVV 17 06 05

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Moderne, asbestfreie DachplattenNicht gefährlich, normaler Bauschutt
Unklarer Verdacht ohne PrüfungErst prüfen lassen, bevor Material entfernt wird

Fachbetrieb finden

Bei gefährlichen Abfällen lohnt sich eine fachkundige Einschätzung. Wir vermitteln kostenlos den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

⚠︇

Fachbetrieb zwingend

Asbest darf nicht selbst entfernt oder zerkleinert werden.

🏭

Spezielle Annahmestelle

Nur bestimmte Wertstoffhöfe nehmen verpacktes Asbest an.

📦

Staubdicht verpacken

Vorschrift für Transport, falls überhaupt selbst erlaubt.

Häufige Fragen zu AVV 17 06 05

Darf ich Asbestplatten selbst entfernen?

Bei kleinen Mengen ist Eigenleistung in manchen Bundesländern unter strengen Auflagen erlaubt, bei größeren Mengen ist ein Fachbetrieb vorgeschrieben.

Woran erkenne ich Asbest?

Bei Baustoffen vor 1993 im Zweifel immer eine fachkundige Prüfung durchführen lassen.

Darf ich Asbestplatten zersägen oder bohren?

Nein, das setzt gefährliche Fasern frei – niemals bearbeiten.

Wie muss Asbest verpackt werden?

Staubdicht in reißfeste Folie oder Big Bags, klar gekennzeichnet.

Was kostet die fachgerechte Asbestentsorgung?

Das hängt von Menge und Region ab – ein Fachbetrieb gibt ein individuelles Angebot.

Ist Asbest in jedem alten Dach enthalten?

Nicht zwingend, aber bei Baujahr vor 1993 sollte geprüft werden.

Nutzer suchen außerdem

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.